Bundesbesoldungsordnung B (Beamte-Bund-B)

Um Ihr Nettogehalt zu ermitteln, wählen Sie entweder das Bruttogehalt aus der unten stehenden Entgelttabelle oder besuchen Sie den Brutto-Netto-Gehaltsrechner für Angestellte des öffentlichen Dienstes und wählen Sie den entsprechenden Tarifvertrag.

Einführung

Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind ein Tarifvertrag, der für viele öffentliche Arbeitgeber gilt, darunter der Bund, die Länder, die Kommunen und die Sozialversicherungsträger.

Diese Vereinbarungen werden zwischen den Vertretern der Bundesregierung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dem Arbeitgeberverband der Länder (außer Hessen), der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften ausgehandelt.

Gemeinsam decken der TV-L und der TVöD ein breites Spektrum an Berufen in den Bereichen Verwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, Gesundheitswesen, Justiz, Forschung, IT und mehr ab.

Beamte-Bund-B Entgelttabelle (gültig ab 01.03.2024)

Wählen Sie in der Tabelle das Bruttogehalt aus, um den Nettobetrag zu ermitteln, der Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihren Verdienst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gibt.

Beamte-Bund-B Stufenlaufzeit

Die Tabelle auf der rechten Seite zeigt, wie viele Jahre Berufserfahrung erforderlich sind, um die verschiedenen Stufen zu erreichen, und wie lange man in jeder Stufe bleiben muss, um für die nächste Stufe in Frage zu kommen. Die Zahl in Klammern neben den Jahren der Berufserfahrung gibt an, wie viele Jahre zusätzlich erforderlich sind, um in die nächste Stufe aufzusteigen. Für Personen, die einen beruflichen Aufstieg anstreben, ist es hilfreich, die Qualifikationen für die verschiedenen Stufen zu kennen. Die Tabelle enthält die Stufen von 1 bis 1 mit den entsprechenden Gehaltsgruppen 1 bis 11.

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.

Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .

Stufe 1
B-11 0
B-10 0
B-9 0
B-8 0
B-7 0
B-6 0
B-5 0
B-4 0
B-3 0
B-2 0
B-1 0

Zulagen

Familienzuschlag Stufe 1

Die Familienzuschlag beträgt 153,88 € für das erste Kind und erhöht sich dann

  • um 131,52 € für das zweite Kind,
  • und um 409,76 € für jedes weitere Kind.
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärterinnen und Anwärter der unteren Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag weiter:
  1. für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter um 5,37 € für das erste Kind,
  2. und für jedes weitere Kind
    • um 26,84 € in der Besoldungsgruppe A 3,
    • um 21,47 € in der Besoldungsgruppe A 4,
    • um 16,10 € in der Besoldungsgruppe A 5.

Kein 1 2 3 4 5
Alle Stufen 0,00 € 153,88 € 285,40 € 695,16 € 1.104,92 € 1.514,68 €

Familienzuschlag Stufe 2

Die Familienzuschlag beträgt 285,40 € für das erste Kind und erhöht sich dann

  • um 131,52 € für das zweite Kind,
  • und um 409,76 € für jedes weitere Kind.
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärterinnen und Anwärter der unteren Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag weiter:
  1. für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter um 5,37 € für das erste Kind,
  2. und für jedes weitere Kind
    • um 26,84 € in der Besoldungsgruppe A 3,
    • um 21,47 € in der Besoldungsgruppe A 4,
    • um 16,10 € in der Besoldungsgruppe A 5.

Kein 1 2 3 4 5
Alle Stufen 0,00 € 285,40 € 416,92 € 826,68 € 1.236,44 € 1.646,20 €

Amtszulagen

Für herausgehobene Funktionen können Amtszulagen und Stellenzulagen vorgesehen werden. Sie dürfen 75 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten und dem Endgrundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht übersteigen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Nein Ja
B-10 0,00 € 535,57 €

Führungsfunk. - 4/4a

Stellenzulage Nr. 4 - Zulage für militärische Führungsfunktionen.

Kein Kompaniechef Zugführer Gruppenführer Truppführer Zivil-Weisungsrecht Kompaniefeldwebel
B-14 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-13 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-12 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-11 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-10 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-9 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 135,00 €
B-8 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 135,00 €
B-7 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 135,00 €
B-6 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-5 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-4 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €
B-3 0,00 € 150,00 € 130,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 0,00 €

Obersten Behörden - 7

Stellenzulage Nr. 7 - Zulage für Beamte und Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes. Die Zulage für obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes beträgt bis 610,00 €.

Nein Ja
B-11 0,00 € 610,00 €
B-10 0,00 € 540,00 €
B-9 0,00 € 540,00 €
B-8 0,00 € 540,00 €
B-7 0,00 € 470,00 €
B-6 0,00 € 470,00 €
B-5 0,00 € 470,00 €
B-4 0,00 € 400,00 €
B-3 0,00 € 400,00 €
B-2 0,00 € 400,00 €
B-1 0,00 € 330,00 €