Anwärtergrundbetrag (Beamte-Bund-AW)

Um Ihr Nettogehalt zu ermitteln, wählen Sie entweder das Bruttogehalt aus der unten stehenden Entgelttabelle oder besuchen Sie den Brutto-Netto-Gehaltsrechner für Angestellte des öffentlichen Dienstes und wählen Sie den entsprechenden Tarifvertrag.

Einführung

Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind ein Tarifvertrag, der für viele öffentliche Arbeitgeber gilt, darunter der Bund, die Länder, die Kommunen und die Sozialversicherungsträger.

Diese Vereinbarungen werden zwischen den Vertretern der Bundesregierung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dem Arbeitgeberverband der Länder (außer Hessen), der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften ausgehandelt.

Gemeinsam decken der TV-L und der TVöD ein breites Spektrum an Berufen in den Bereichen Verwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, Gesundheitswesen, Justiz, Forschung, IT und mehr ab.

Beamte-Bund-AW Entgelttabelle (gültig ab 01.03.2024)

Wählen Sie in der Tabelle das Bruttogehalt aus, um den Nettobetrag zu ermitteln, der Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihren Verdienst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gibt.

Stufe 0
AW-1-eD 1.407,63 €
AW-2-mD 1.473,37 €
AW-3-gD 1.744,22 €
AW-4-hD 2.624,08 €

Beamte-Bund-AW Stufenlaufzeit

Die Tabelle auf der rechten Seite zeigt, wie viele Jahre Berufserfahrung erforderlich sind, um die verschiedenen Stufen zu erreichen, und wie lange man in jeder Stufe bleiben muss, um für die nächste Stufe in Frage zu kommen. Die Zahl in Klammern neben den Jahren der Berufserfahrung gibt an, wie viele Jahre zusätzlich erforderlich sind, um in die nächste Stufe aufzusteigen. Für Personen, die einen beruflichen Aufstieg anstreben, ist es hilfreich, die Qualifikationen für die verschiedenen Stufen zu kennen. Die Tabelle enthält die Stufen von 0 bis 0 mit den entsprechenden Gehaltsgruppen 4-hD bis 1-eD.

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.

Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .

Stufe 0
AW-1-eD 0
AW-2-mD 0
AW-3-gD 0
AW-4-hD 0

Zulagen

Familienzuschlag Stufe 1

Die Familienzuschlag beträgt 153,88 € für das erste Kind und erhöht sich dann

  • um 131,52 € für das zweite Kind,
  • und um 409,76 € für jedes weitere Kind.
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärterinnen und Anwärter der unteren Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag weiter:
  1. für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter um 5,37 € für das erste Kind,
  2. und für jedes weitere Kind
    • um 26,84 € in der Besoldungsgruppe A 3,
    • um 21,47 € in der Besoldungsgruppe A 4,
    • um 16,10 € in der Besoldungsgruppe A 5.

Kein 1 2 3 4 5
Alle Stufen 0,00 € 153,88 € 285,40 € 695,16 € 1.104,92 € 1.514,68 €

Familienzuschlag Stufe 2

Die Familienzuschlag beträgt 285,40 € für das erste Kind und erhöht sich dann

  • um 131,52 € für das zweite Kind,
  • und um 409,76 € für jedes weitere Kind.
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärterinnen und Anwärter der unteren Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag weiter:
  1. für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter um 5,37 € für das erste Kind,
  2. und für jedes weitere Kind
    • um 26,84 € in der Besoldungsgruppe A 3,
    • um 21,47 € in der Besoldungsgruppe A 4,
    • um 16,10 € in der Besoldungsgruppe A 5.

Kein 1 2 3 4 5
Alle Stufen 0,00 € 285,40 € 416,92 € 826,68 € 1.236,44 € 1.646,20 €

Flugtechniker - 5

Stellenzulage Nr. 5 - Zulage für flugzeugtechnisches Personal, flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und technisches Personal des Einsatzführungsdienstes:

  1. Flugzeugtechnisches Personal
  2. Flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und als technisches Personal des Einsatzführungsdienstes
  3. Hauptamtliches Personal zentraler Ausbildungseinrichtungen, das nach einer Verwendung gemäß Nummer 1 oder Nummer 2 Beamte und Soldaten für solche Verwendungen ausbildet

Nein Ja
AW-3-gD 0,00 € 113,00 €
AW-4-hD 0,00 € 113,00 €

Flugpersonal - 5a

Stellenzulage Nr. 5a - Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr:

  1. als Flugsicherungskontrollpersonal in
    1. Flugsicherungssektoren,
    2. Flugsicherungsstellen,
    3. einer Lehrtätigkeit an einer Schule,
  2. als Flugdatenbearbeitungspersonal in Flugsicherungssektoren,
  3. als Flugberatungspersonal in
    1. Flugsicherungsstellen,
    2. zentralen Stellen des Flugberatungsdienstes,
    3. einer Lehrtätigkeit an einer Schule,
  4. als Betriebspersonal des Einsatzführungsdienstes
    1. mit erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang Radarleitung/Einsatzführungsoffizier,
    2. ohne Lehrgang Radarleitung/Einsatzführungsoffizier
      1. im Einsatzdienst in Luftverteidigungsanlagen,
      2. in einer Lehrtätigkeit im Einsatzführungsdienst,
  5. in Stabs-, Fach- und Truppenführerfunktionen – nicht jedoch bei einer obersten Bundesbehörde – sowie als Ausbildungspersonal der militärischen Flugsicherung oder des Einsatzführungsdienstes,
  6. im Flugwetterberatungsdienst oder im Wetterbeobachtungsdienst auf Flugplätzen mit Flugbetrieb der Bundeswehr oder in den zentralen Geoinformationsberatungsstellen.

Kein 5a-1-1 5a-1-2 5a-1-3 5a-2 5a-3 5a-4-1-1 5a-4-1-2 5a-4-2 5a-5 5a-6
AW-2-mD 0,00 € 308,00 € 268,00 € 0,00 € 212,00 € 212,00 € 340,00 € 263,00 € 212,00 € 135,00 € 135,00 €
AW-3-gD 0,00 € 340,00 € 295,00 € 340,00 € 237,00 € 237,00 € 340,00 € 263,00 € 212,00 € 212,00 € 212,00 €
AW-4-hD 0,00 € 0,00 € 0,00 € 340,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 295,00 € 295,00 €

Telecom. Aufklärungs - 8a

Stellenzulage Nr. 8a - Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung, der satellitengestützten abbildenden Aufklärung oder der Luftbildauswertung beträgt bis 122,00 €.

Nein Ja
AW-2-mD 0,00 € 75,00 €
AW-3-gD 0,00 € 99,00 €
AW-4-hD 0,00 € 122,00 €

Außendienst Steuerp. - 13

Stellenzulage Nr. 13 - Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung oder der Zollfahndung sowie bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beträgt bis 160,00 €.

Nein Ja
AW-2-mD 0,00 € 110,00 €
AW-3-gD 0,00 € 160,00 €