01.04.2025
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe AW-1-eD Stufe 0 des Beamte-Bund-AW (Anwärtergrundbetrag)
Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Zusammenfassung Einkommen und Steuern
| Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 1.449,86 € | 17.398,32 € |
| Steuern | ||
|
Solidaritätszuschlag
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Kirchensteuer
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Lohnsteuer
|
25,41 € | 304,92 € |
| Abzüge Insgesamt | 136,06 € | 1.632,73 € |
| Nettogehalt | 1.313,80 € | 15.765,59 € |
Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.
Zusammenfassung
Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe AW-1-eD Stufe 0 des Beamte-Bund-AW beträgt 1.449,86 € ( ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.449,86 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 1.313,80 € ( ). Dies wären 90,62% des Bruttogehalts.
Steuern- Die monatliche Einkommensteuer würde 25,41 € oder 1,75% des Bruttogehalts betragen.
Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe AW-1-eD im Beamte-Bund-AW
Nach dem Tarifvertrag Beamte-Bund-AW können Beschäftigte in der Entgeltgruppe AW-1-eD mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 1.449,86 € und 1.449,86 € rechnen. Das sind 0,00 € mehr zwischen Stufe 0 und 0.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.
Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe AW-1-eD nach Beamte-Bund-AW
Einkommenssegment-Analyse für 1.449,86 € brutto Beta
In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 1.449,86 € in den Bereich < 2.000 €.
Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht
Sie verdienen derzeit mehr als 0% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Etwa 4% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.
Etwa 96% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.
Sie gehören bundesweit zum unteren Viertel der Verdienenden.
Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.688,14 € unter dem Männer-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 97% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 3% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.343,14 € unter dem Frauen-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 94% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 6% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 1.611,14 € unter dem Unter 25-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 92% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 8% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.629,14 € unter dem 25 bis 55-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 97% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 3% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.715,14 € unter dem Ab 55-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 96% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 4% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.727,14 € unter dem Deutsche-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 97% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 3% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 1.754,14 € unter dem Ausländer-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 93% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 7% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 1.537,14 € unter dem ohne beruflichen Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 91% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 9% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.420,14 € unter dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 97% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 3% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 4.466,14 € unter dem mit akademischem Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 99% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 1% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 1.413,14 € unter dem Helfer-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 91% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 9% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.270,14 € unter dem Fachkraft-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 96% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 4% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 3.555,14 € unter dem Spezialist-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 98% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 2% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 4.842,14 € unter dem Experte-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 99% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 1% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 1.598,14 € unter dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 89% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.041,14 € unter dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 95% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 5% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 2.446,14 € unter dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 97% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 3% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 1.449,86 € brutto liegen Sie 3.375,14 € unter dem Großbetriebe (>250)-Median.
Sie verdienen mehr als 0% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 99% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 1% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
Datenquellen: https://statistik.arbeitsagentur.de/
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Zulagen
Familienzuschlag Stufe 1
Die Familienzuschlag beträgt 153,88 € für das erste Kind und erhöht sich dann
- um 131,52 € für das zweite Kind,
- und um 409,76 € für jedes weitere Kind.
- für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter um 5,37 € für das erste Kind,
- und für jedes weitere Kind
- um 26,84 € in der Besoldungsgruppe A 3,
- um 21,47 € in der Besoldungsgruppe A 4,
- um 16,10 € in der Besoldungsgruppe A 5.
Familienzuschlag Stufe 2
Die Familienzuschlag beträgt 285,40 € für das erste Kind und erhöht sich dann
- um 131,52 € für das zweite Kind,
- und um 409,76 € für jedes weitere Kind.
- für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter um 5,37 € für das erste Kind,
- und für jedes weitere Kind
- um 26,84 € in der Besoldungsgruppe A 3,
- um 21,47 € in der Besoldungsgruppe A 4,
- um 16,10 € in der Besoldungsgruppe A 5.
Steuerklassenvergleich
In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.
Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.
Zusatzversorgung (2026)
Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage insgesamt
|
7,30 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
5,49 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
1,81 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
|
92,03 € | 1.104,36 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage des Arbeitgebers
|
1,06 % | |
|
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
|
6,25 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
2,00 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
4,25 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach §
40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
|
89,48 € | 1.073,76 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |