Nettoentgelt in der Entgeltgruppe E-2 Stufe 4 des TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)

Monatliches Nettogehalt in Steuerklasse 1 2.000,38 €
68,82% des Bruttogehalts verbleibt.
Monatliche Steuern 292,91 €
10,08% werden als Steuern abgezogen.
Monatliche Soziale Beiträge 613,29 €
21,10% werden als Sozialbeiträge abgezogen.

Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Kollektivvertrag Details
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Zulagen
Steuern und Sozialversicherung
%

Zusammenfassung Einkommen und Steuern

Monatlich Jährlich
Bruttogehalt 2.906,58 € 34.878,96 €
Steuern
Solidaritätszuschlag
0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer
0,00 € 0,00 €
Lohnsteuer
292,91 € 3.514,92 €
Soziale Beiträge
Rentenversicherung
270,31 € 3.243,74 €
Arbeitslosenversicherung
37,79 € 453,43 €
Krankenversicherung
235,43 € 2.825,20 €
Pflegeversicherung
69,76 € 837,10 €
Abzüge Insgesamt 906,20 € 10.874,38 €
Nettogehalt 2.000,38 € 24.004,58 €
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Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.

Zusammenfassung

Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E-2 Stufe 4 des TVöD-VKA beträgt 2.906,58 € (    ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.906,58 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 2.000,38 € (    ). Dies wären 68,82% des Bruttogehalts.

Steuern     
  • Die monatliche Einkommensteuer würde 292,91 € oder 10,08% des Bruttogehalts betragen.
Soziale Beiträge     
  • Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung würde 270,31 € betragen, das sind 9,30% des Bruttogehalts.
  • Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde 37,79 € betragen, das sind 1,30% des Bruttogehalts.
  • Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung würde 235,43 € betragen, das sind 8,10% des Bruttogehalts.
  • Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung würde 69,76 € betragen, das sind 2,40% des Bruttogehalts.

Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe E-2 im TVöD-VKA

Nach dem Tarifvertrag TVöD-VKA können Beschäftigte in der Entgeltgruppe E-2 mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2.582,16 € und 3.229,97 € rechnen. Das sind 647,81 € mehr zwischen Stufe 1 und 6.

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.

Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .

Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe E-2 nach TVöD-VKA

TVöD-VKA Entgelttabelle (gültig ab 01.03.2024)

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Zulagen

Jahressonderzahlung

Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 84,51% des monatlichen Grundgehalts.

Steuerklassenvergleich

In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.

Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.

Zusatzversorgung (2025)

Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.

Aufwendungen zur Pflichtversicherung
Umlage insgesamt
7,30 %
davon Arbeitgeberanteil
5,49 %
davon Arbeitnehmeranteil
1,81 %
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung Monatlich Jährlich
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG
322,00 € 3.864,00 €
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
92,03 € 1.104,36 €
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
644,00 € 7.728,00 €
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
322,00 € 3.864,00 €
Aufwendungen zur Pflichtversicherung
Umlage des Arbeitgebers
1,06 %
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
6,25 %
davon Arbeitgeberanteil
2,00 %
davon Arbeitnehmeranteil
4,25 %
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung Monatlich Jährlich
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG
322,00 € 3.864,00 €
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage nach § 40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
89,48 € 1.073,76 €
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
644,00 € 7.728,00 €
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
322,00 € 3.864,00 €
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