01.02.2025
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe A-12 Stufe 2 des Beamte-RLP-A (Landesbesoldungsordnung A Rheinland-Pfalz)

Monatliches nettogehalt in steuerklasse 1 3.335,37 €
Von jedem Euro bleiben Ihnen 73 Cent
Steuern 816,50 €
Sie zahlen 18 Cent Steuern für jeden Euro
Soziale Beiträge 425,71 €
Sie zahlen 9 Cent Sozialbeiträge für jeden Euro
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Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Kollektivvertrag Details
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  • TVöD-S
  • TVöD-SuE
  • TVöD-VKA
%
Zulagen
Steuern und Sozialversicherung
%

Zusammenfassung Einkommen und Steuern

Monatlich Jährlich
Bruttogehalt 4.577,58 € 54.930,96 €
Steuern
Solidaritätszuschlag
0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer
0,00 € 0,00 €
Lohnsteuer
816,50 € 9.798,00 €
Abzüge Insgesamt 1.242,21 € 14.906,58 €
Nettogehalt 3.335,37 € 40.024,38 €

Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.

Zusammenfassung

Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe A-12 Stufe 2 des Beamte-RLP-A beträgt 4.577,58 € (    ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.577,58 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 3.335,37 € (    ). Dies wären 72,86% des Bruttogehalts.

Steuern     
  • Die monatliche Einkommensteuer würde 816,50 € oder 17,84% des Bruttogehalts betragen.

Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe A-12 im Beamte-RLP-A

Nach dem Tarifvertrag Beamte-RLP-A können Beschäftigte in der Entgeltgruppe A-12 mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 4.462,46 € und 5.636,51 € rechnen. Das sind 1.174,05 € mehr zwischen Stufe 1 und 9.

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.

Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .

Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe A-12 nach Beamte-RLP-A

Beamte-RLP-A Entgelttabelle (gültig ab 01.02.2025)

Einkommenssegment-Analyse für 4.577,58 € brutto Beta

In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 4.577,58 € in den Bereich 4.000 - 5.000 €.

Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht

Sie verdienen derzeit mehr als 50% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.

Etwa 20% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.

Etwa 31% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.

Gehaltsstärke

Sie liegen bundesweit in der unteren Hälfte der Verdienenden.

Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?

Männer ▲ 439,58 €
Median-Gehalt 4.138,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 439,58 € über dem Männer-Median.

Sie verdienen mehr als 47% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 34% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 19% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 47%
Ihr Bereich 19%
verdienen mehr 34%
Frauen ▲ 784,58 €
Median-Gehalt 3.793,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 784,58 € über dem Frauen-Median.

Sie verdienen mehr als 56% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 24% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 21% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 56%
Ihr Bereich 21%
verdienen mehr 24%
Unter 25 ▲ 1.516,58 €
Median-Gehalt 3.061,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.516,58 € über dem Unter 25-Median.

Sie verdienen mehr als 82% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 4% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 14% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 82%
Ihr Bereich 14%
verdienen mehr 4%
25 bis 55 ▲ 498,58 €
Median-Gehalt 4.079,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 498,58 € über dem 25 bis 55-Median.

Sie verdienen mehr als 48% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 32% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 48%
Ihr Bereich 20%
verdienen mehr 32%
Ab 55 ▲ 412,58 €
Median-Gehalt 4.165,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 412,58 € über dem Ab 55-Median.

Sie verdienen mehr als 46% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 35% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 19% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 46%
Ihr Bereich 19%
verdienen mehr 35%
Deutsche ▲ 400,58 €
Median-Gehalt 4.177,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 400,58 € über dem Deutsche-Median.

Sie verdienen mehr als 46% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 34% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 21% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 46%
Ihr Bereich 21%
verdienen mehr 34%
Ausländer ▲ 1.373,58 €
Median-Gehalt 3.204,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.373,58 € über dem Ausländer-Median.

Sie verdienen mehr als 70% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 17% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 13% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 70%
Ihr Bereich 13%
verdienen mehr 17%
ohne beruflichen Abschluss ▲ 1.590,58 €
Median-Gehalt 2.987,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.590,58 € über dem ohne beruflichen Abschluss-Median.

Sie verdienen mehr als 80% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 8% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 12% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 80%
Ihr Bereich 12%
verdienen mehr 8%
mit anerkanntem Berufsabschluss ▲ 707,58 €
Median-Gehalt 3.870,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 707,58 € über dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.

Sie verdienen mehr als 54% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 23% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 23% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 54%
Ihr Bereich 23%
verdienen mehr 23%
mit akademischem Abschluss ▼ 1.338,42 €
Median-Gehalt 5.916,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.338,42 € unter dem mit akademischem Abschluss-Median.

Sie verdienen mehr als 18% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 65% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 17% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 18%
Ihr Bereich 17%
verdienen mehr 65%
Helfer ▲ 1.714,58 €
Median-Gehalt 2.863,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.714,58 € über dem Helfer-Median.

Sie verdienen mehr als 87% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 4% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 10% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 87%
Ihr Bereich 10%
verdienen mehr 4%
Fachkraft ▲ 857,58 €
Median-Gehalt 3.720,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 857,58 € über dem Fachkraft-Median.

Sie verdienen mehr als 59% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 19% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 22% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 59%
Ihr Bereich 22%
verdienen mehr 19%
Spezialist ▼ 427,42 €
Median-Gehalt 5.005,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 427,42 € unter dem Spezialist-Median.

Sie verdienen mehr als 28% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 50% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 22% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 28%
Ihr Bereich 22%
verdienen mehr 50%
Experte ▼ 1.714,42 €
Median-Gehalt 6.292,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.714,42 € unter dem Experte-Median.

Sie verdienen mehr als 13% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 71% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 15% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 13%
Ihr Bereich 15%
verdienen mehr 71%
Kleinstbetriebe (1-9) ▲ 1.529,58 €
Median-Gehalt 3.048,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.529,58 € über dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.

Sie verdienen mehr als 76% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 13% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 76%
Ihr Bereich 11%
verdienen mehr 13%
Kleinbetriebe (10-49) ▲ 1.086,58 €
Median-Gehalt 3.491,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 1.086,58 € über dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.

Sie verdienen mehr als 64% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 19% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 17% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 64%
Ihr Bereich 17%
verdienen mehr 19%
Mittlere Betriebe (50-249) ▲ 681,58 €
Median-Gehalt 3.896,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 681,58 € über dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.

Sie verdienen mehr als 53% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 27% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 53%
Ihr Bereich 20%
verdienen mehr 27%
Großbetriebe (>250) ▼ 247,42 €
Median-Gehalt 4.825,00 €

➡ Mit 4.577,58 € brutto liegen Sie 247,42 € unter dem Großbetriebe (>250)-Median.

Sie verdienen mehr als 30% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 46% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 23% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 30%
Ihr Bereich 23%
verdienen mehr 46%

Zulagen

Zulage fuer Dienst zu unguenstigen Zeiten pro Stunde

DUZ Stundensaetze SunHoliday 4.10 Sat1320 1.15 Night2006 2.11 EUR

Familienzuschlag Grundbetrag

Grundbetrag nach Paragraf 41 LBesG 85.22 EUR

Familienzuschlag Kinderanteile

Kinderzuschlaege erstes und zweites Kind 239.08 EUR ab drittem Kind jeweils 726 EUR

Anrechnungsbetrag Familienzuschlag

Anrechnungsbetrag A5-A8 142.82 EUR und A9-A12 151.61 EUR

Mietstufen Aufstockung ab drittem Kind

Aufstockung Mietenstufe V plus 19 VI plus 43 VII plus 68 EUR

Amtszulagen Rheinland-Pfalz

Amtszulagen nach Besoldungsgruppe und Fussnote RLP Stand 2025-02-01

Mehrarbeitsverguetung pro Stunde

Mehrarbeit je Stunde A5-A8 18.05 A9-A12 24.75 A13-A16 34.11 EUR

Mehrarbeit Zusatzbetraege nach Paragraf 4 Absatz 3 pro Stunde

Zusatzbetraege Nr1 23.05 Nr2 28.51 Nr3 33.90 Nr4 39.57 EUR

Allgemeine Stellenzulage

Stellenzulage Nr 12 nach Laufbahngruppe und Einstiegsamt

Stellenzulage Justiz

Stellenzulage Nr 8 135 EUR Grundzulage 180 EUR nach 3 Jahren

Meister-/Technikerzulage

Stellenzulage Nr 13 in Hoehe von 55 EUR monatlich

Stellenzulage Polizei/Feuerwehr

Stellenzulage Nr 6-7 90 EUR nach 1 Jahr 180 EUR nach 2 Jahren

Stellenzulage Aussendienst Steuerpruefung

Stellenzulage Nr 9 25 EUR fuer A6-A9 und 55 EUR fuer A9-A13

Steuerklassenvergleich

In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.

Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.

Zusatzversorgung (2026)

Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.

Aufwendungen zur Pflichtversicherung
Umlage insgesamt
7,30 %
davon Arbeitgeberanteil
5,49 %
davon Arbeitnehmeranteil
1,81 %
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung Monatlich Jährlich
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG
322,00 € 3.864,00 €
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
92,03 € 1.104,36 €
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
644,00 € 7.728,00 €
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
322,00 € 3.864,00 €
Aufwendungen zur Pflichtversicherung
Umlage des Arbeitgebers
1,06 %
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
6,25 %
davon Arbeitgeberanteil
2,00 %
davon Arbeitnehmeranteil
4,25 %
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung Monatlich Jährlich
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG
322,00 € 3.864,00 €
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage nach § 40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
89,48 € 1.073,76 €
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
644,00 € 7.728,00 €
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
322,00 € 3.864,00 €
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