TV-V Gehalt 2026: Neue Entgelttabelle ab Juni + Tarifvertragsänderungen
- Das Wichtigste in Kürze
- Überblick: TV-V Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe
- TV-V Gehalt 2026: Entgelttabelle ab 1. Juni
- Entgeltgruppen (EG) im TV-V: Wer ist wo eingruppiert?
- Komponenten des TV-V Gehalts
- Jahressonderzahlung (§ 16)
- Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (§ 14)
- Arbeitszeit im TV-V (§ 8)
- Höhergruppierung und Stufenaufstieg (§ 5)
- Häufige Fragen zu TV-V Gehalt 2026
- Kündigungsschutz und Beendigung (§ 19)
- Wichtige Hinweise zur Anwendung
- Weiterführende Ressourcen
Das Wichtigste in Kürze
Überblick: TV-V Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) regelt die Gehälter für Beschäftigte in Wasser-, Gas-, Energie- und Fernwärmeversorgungsbetrieben. Die am 6. April 2025 unterzeichnete 18. Tarifvertragänderung brachte mehrere Anpassungen mit sich – die aktuellen Entgelte gelten ab 1. Juni 2026.
Geltungsbereich:
- Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe (Energie, Wasser, Gas, Fernwärme)
- Betriebe der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
- Gilt für alle 15 Bundesländer im Geltungsbereich
- Ausnahme: Hamburg (Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.)
TV-V Gehalt 2026: Entgelttabelle ab 1. Juni
Stufenzuordnung nach Betriebszugehörigkeit:
Die Stufengrenzen für automatische Erhöhungen sind in § 5 Abs. 2 TV-V geregelt:
| Stufe | Nach dieser Zeit |
|---|---|
| 2 | 2 Jahren in Stufe 1 |
| 3 | 2 Jahren in Stufe 2 |
| 4 | 3 Jahren in Stufe 3 |
| 5 | 4 Jahren in Stufe 4 |
| 6 | 4 Jahren in Stufe 5 |
Entgeltgruppen (EG) im TV-V: Wer ist wo eingruppiert?
Der TV-V hat 15 verschiedene Entgeltgruppen, die nach Aufgabenschwierigkeit, Fachkenntnissen und Verantwortung eingeteilt sind.
Gewerbliche/Technische Tätigkeiten
EG 1–2: Einfache Tätigkeiten, Reinigung, Botendienste
EG 3–4: Zählerableser, Pförtner, Fahrer, Schreibkraft
EG 5–6: Meister, Techniker, Facharbeiter mit Ausbildung
EG 7–10: Schichtleiter, hochwertige technische Tätigkeiten
Akademische Tätigkeiten
EG 9–10: Fachhochschul-/Bachelor-Abschluss
EG 11–13: Wissenschaftliche Hochschulausbildung (Diplom/Master)
EG 14–15: Hochqualifizierte Fach- und Leitungsfunktionen
Beispiele für häufige Tätigkeiten:
| Tätigkeit | Entgeltgruppe | Grund |
|---|---|---|
| Schaltwart / Schichtleiter | EG 5 | Fachkenntnisse, Betriebsverantwortung |
| Netzmeister / Betriebsmeister | EG 6–7 | Meisterqualifikation, Personalverantwortung |
| Kundenberater (Energie/Wasser) | EG 7–8 | Fachliche Kundenberatung |
| Techniker / Systemprogrammierer | EG 9–11 | Hochschulbildung oder spezialisierte Kenntnisse |
| IT-Sicherheitsmanager | EG 11–13 | Wissenschaftliche Hochschulbildung |
| Bereichsleiter / Abteilungsleiter | EG 13–15 | Leitungsverantwortung, Hochschulabschluss |
Komponenten des TV-V Gehalts
Das Bruttogehalt nach TV-V setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1. Grundgehalt (Tarifentgelt)
Das Grundgehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe (siehe Entgelttabelle oben).
2. Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit (§ 10)
Für bestimmte Arbeitszeiten werden zusätzliche Entgeltbestandteile gezahlt:
- Überstunden: +30 %
- Nachtarbeit (21–6 Uhr): +25 %
- Sonntagsarbeit: +25 %
- Feiertagsarbeit: +135 %
- 24.12. / 31.12.: +40 %
- Samstag ab 13 Uhr: +20 % (außer Schichtarbeit)
3. Schicht- und Wechselschichtzulagen (§ 10 Abs. 5–8)
Für Mitarbeiter in Schichtbetrieben (z.B. Wasserwerksbetreiber, Leitwarten):
| Schichttyp | Ständig | Nicht ständig |
|---|---|---|
| Wechselschicht | 247,61 €/Monat | 1,41 €/Stunde |
| Schicht | 156,80 €/Monat | 0,92 €/Stunde |
| Versorgungs-typ. Wechselschicht | 322,83 €/Monat | 1,89 €/Stunde |
| Versorgungs-typ. Schicht | 209,79 €/Monat | 1,25 €/Stunde |
4. Rufbereitschaft (§ 10 Abs. 3)
Pauschale je Entgeltgruppe:
- Mo–Fr: 2 × Stundensatz
- Sa, So, Feiertag: 4 × Stundensatz
Bei tatsächlicher Inanspruchnahme: Entgelt für Überstunden + Zeitzuschläge
5. Erschwerniszuschläge (§ 12)
Für besonders erschwerte Arbeiten (5–15 % Zuschlag), z.B.:
- Arbeiten mit besonderer Gefährdung
- Extreme Hitzeeinwirkung
- Starke Schmutz-/Staubbelästigung
Jahressonderzahlung (§ 16)
Alle im Dezember beschäftigten Mitarbeiter erhalten eine Jahressonderzahlung (mindestens 100 % des Oktober-Entgelts). Der Arbeitgeber kann eine höhere Summe zahlen.
Beispiel (EG 7, Stufe 4):
- Oktober-Bruto: 4.485,12 €
- Mindest-Sonderzahlung: 4.485,12 €
- Effektive Jahressumme: ca. 54.000 € + Sonderzahlung
Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (§ 14)
- Basis-Urlaub: 30 Arbeitstage/Jahr (bei 5-Tage-Woche)
- Schichtarbeit: +1 Tag pro 4 zusammenhängende Monate
- Wechselschichtarbeit: +1 Tag pro 2 zusammenhängende Monate
- Feiertag im Urlaub: Zusätzlich 1 Arbeitstag
Arbeitszeit im TV-V (§ 8)
- Regelmäßige Arbeitszeit: 39 Stunden pro Woche (Durchschnitt)
- Wechselschichtarbeit: Gesetzliche Pausen zählen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitkonto: Flexibilitätsregelungen möglich durch Betriebsvereinbarung
Höhergruppierung und Stufenaufstieg (§ 5)
Automatische Stufenaufstieg: Nach Betriebszugehörigkeit (siehe Tabelle oben)
Höhergruppierung: Wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen werden
- Zulage = Differenz zwischen neuer und alter Entgeltgruppe
- Dauert mind. 1 Monat für Anspruch
Häufige Fragen zu TV-V Gehalt 2026
Wer ist unter TV-V beschäftigt? Beschäftigte in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben für Wasser, Gas, Energie und Fernwärme mit Betriebsratsmitgliedern und mindestens 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Welche Höhergruppierung ist möglich? Bei höherwertigen Aufgaben kann eine temporäre Zulage (§ 5 Abs. 3) oder dauerhafte Höhergruppierung erfolgen – individuell nach Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
Gilt TV-V auch in meiner Region? TV-V gilt bundesweit außer Hamburg (dort Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.). Einzelne Bundesländer können eigene Regelungen per Landestarifvertrag vereinbaren.
Wie wird die Leistung berücksichtigt? § 6 Abs. 5 sieht Leistungszulagen vor, wenn Leistungen „erheblich über dem Durchschnitt" liegen. Kriteria und Verfahren werden in betrieblichen Systemen festgelegt.
Gibt es eine Altersversorgung? Ja – TV-V regelt eine Zusatzversorgung (§ 18) nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) oder Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).
Kündigungsschutz und Beendigung (§ 19)
Die Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (unbefristete Arbeitsverhältnisse) |
|---|---|
| < 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsschluss |
| 1–5 Jahre | 6 Wochen |
| 5–8 Jahre | 3 Monate zum Quartalsschluss |
| 8–10 Jahre | 4 Monate zum Quartalsschluss |
| 10–12 Jahre | 5 Monate zum Quartalsschluss |
| 12–15 Jahre | 6 Monate zum Quartalsschluss |
| ≥ 15 Jahre | 7 Monate zum Quartalsschluss |
Wichtige Hinweise zur Anwendung
Tarifvertragslaufzeit: 1. April 2002 – fortlaufend (Kündigungsfrist: 3 Kalendermonate zum Quartalsschluss)
Weiterführende Ressourcen
📋 Alle TV-V Entgelttabellen – 15 Jahre Übersicht
📄 Alle Tarifverträge im Überblick (TV-L, TVöD, TV-V, etc.)
🧮 Brutto-Netto-Rechner für Deutschland
📄 Offizielles TV-V 2025 PDF-Dokument
Quelle: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) in der Fassung des 18. Änderungstarifvertrages vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026 | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion