TV-V Gehalt 2026: Neue Entgelttabelle ab Juni + Tarifvertragsänderungen

TV-V Gehalt 2026: Neue Entgelttabelle ab Juni + Tarifvertragsänderungen

Last updated: 2026-04-04

Das Wichtigste in Kürze

Gültig ab 1. Juni 2026
Erhöhung +1,25 % (ab Juni)
Geltungsbereich Versorgungsbetriebe
Entgeltgruppen EG 1–15

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Überblick: TV-V Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) regelt die Gehälter für Beschäftigte in Wasser-, Gas-, Energie- und Fernwärmeversorgungsbetrieben. Die am 6. April 2025 unterzeichnete 18. Tarifvertragänderung brachte mehrere Anpassungen mit sich – die aktuellen Entgelte gelten ab 1. Juni 2026.

Geltungsbereich:

  • Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe (Energie, Wasser, Gas, Fernwärme)
  • Betriebe der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
  • Gilt für alle 15 Bundesländer im Geltungsbereich
  • Ausnahme: Hamburg (Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.)

TV-V Gehalt 2026: Entgelttabelle ab 1. Juni

Vollständige Entgelttabelle: Alle 15 Entgeltgruppen mit aktuellen Bruttogehältern finden Sie auf der dedizierten TV-V Gehalts-Seite. Berechnen Sie Ihr spezifisches Nettoeinkommen direkt mit dem TV-V Gehaltsrechner (z.B. E-12 Stufe 3).

Stufenzuordnung nach Betriebszugehörigkeit:

Die Stufengrenzen für automatische Erhöhungen sind in § 5 Abs. 2 TV-V geregelt:

Stufe Nach dieser Zeit
2 2 Jahren in Stufe 1
3 2 Jahren in Stufe 2
4 3 Jahren in Stufe 3
5 4 Jahren in Stufe 4
6 4 Jahren in Stufe 5

Entgeltgruppen (EG) im TV-V: Wer ist wo eingruppiert?

Der TV-V hat 15 verschiedene Entgeltgruppen, die nach Aufgabenschwierigkeit, Fachkenntnissen und Verantwortung eingeteilt sind.

Gewerbliche/Technische Tätigkeiten

EG 1–2: Einfache Tätigkeiten, Reinigung, Botendienste

EG 3–4: Zählerableser, Pförtner, Fahrer, Schreibkraft

EG 5–6: Meister, Techniker, Facharbeiter mit Ausbildung

EG 7–10: Schichtleiter, hochwertige technische Tätigkeiten

Akademische Tätigkeiten

EG 9–10: Fachhochschul-/Bachelor-Abschluss

EG 11–13: Wissenschaftliche Hochschulausbildung (Diplom/Master)

EG 14–15: Hochqualifizierte Fach- und Leitungsfunktionen

Beispiele für häufige Tätigkeiten:

Tätigkeit Entgeltgruppe Grund
Schaltwart / Schichtleiter EG 5 Fachkenntnisse, Betriebsverantwortung
Netzmeister / Betriebsmeister EG 6–7 Meisterqualifikation, Personalverantwortung
Kundenberater (Energie/Wasser) EG 7–8 Fachliche Kundenberatung
Techniker / Systemprogrammierer EG 9–11 Hochschulbildung oder spezialisierte Kenntnisse
IT-Sicherheitsmanager EG 11–13 Wissenschaftliche Hochschulbildung
Bereichsleiter / Abteilungsleiter EG 13–15 Leitungsverantwortung, Hochschulabschluss

Komponenten des TV-V Gehalts

Das Bruttogehalt nach TV-V setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Grundgehalt (Tarifentgelt)

Das Grundgehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe (siehe Entgelttabelle oben).

2. Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit (§ 10)

Für bestimmte Arbeitszeiten werden zusätzliche Entgeltbestandteile gezahlt:

Zeitzuschläge (% des Stundensatzes):
  • Überstunden: +30 %
  • Nachtarbeit (21–6 Uhr): +25 %
  • Sonntagsarbeit: +25 %
  • Feiertagsarbeit: +135 %
  • 24.12. / 31.12.: +40 %
  • Samstag ab 13 Uhr: +20 % (außer Schichtarbeit)

3. Schicht- und Wechselschichtzulagen (§ 10 Abs. 5–8)

Für Mitarbeiter in Schichtbetrieben (z.B. Wasserwerksbetreiber, Leitwarten):

Schichttyp Ständig Nicht ständig
Wechselschicht 247,61 €/Monat 1,41 €/Stunde
Schicht 156,80 €/Monat 0,92 €/Stunde
Versorgungs-typ. Wechselschicht 322,83 €/Monat 1,89 €/Stunde
Versorgungs-typ. Schicht 209,79 €/Monat 1,25 €/Stunde

4. Rufbereitschaft (§ 10 Abs. 3)

Pauschale je Entgeltgruppe:

  • Mo–Fr: 2 × Stundensatz
  • Sa, So, Feiertag: 4 × Stundensatz

Bei tatsächlicher Inanspruchnahme: Entgelt für Überstunden + Zeitzuschläge

5. Erschwerniszuschläge (§ 12)

Für besonders erschwerte Arbeiten (5–15 % Zuschlag), z.B.:

  • Arbeiten mit besonderer Gefährdung
  • Extreme Hitzeeinwirkung
  • Starke Schmutz-/Staubbelästigung

Jahressonderzahlung (§ 16)

Alle im Dezember beschäftigten Mitarbeiter erhalten eine Jahressonderzahlung (mindestens 100 % des Oktober-Entgelts). Der Arbeitgeber kann eine höhere Summe zahlen.

Beispiel (EG 7, Stufe 4):

  • Oktober-Bruto: 4.485,12 €
  • Mindest-Sonderzahlung: 4.485,12 €
  • Effektive Jahressumme: ca. 54.000 € + Sonderzahlung

Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (§ 14)

  • Basis-Urlaub: 30 Arbeitstage/Jahr (bei 5-Tage-Woche)
  • Schichtarbeit: +1 Tag pro 4 zusammenhängende Monate
  • Wechselschichtarbeit: +1 Tag pro 2 zusammenhängende Monate
  • Feiertag im Urlaub: Zusätzlich 1 Arbeitstag

Arbeitszeit im TV-V (§ 8)

  • Regelmäßige Arbeitszeit: 39 Stunden pro Woche (Durchschnitt)
  • Wechselschichtarbeit: Gesetzliche Pausen zählen zur Arbeitszeit
  • Arbeitszeitkonto: Flexibilitätsregelungen möglich durch Betriebsvereinbarung

Höhergruppierung und Stufenaufstieg (§ 5)

Automatische Stufenaufstieg: Nach Betriebszugehörigkeit (siehe Tabelle oben)

Höhergruppierung: Wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen werden

  • Zulage = Differenz zwischen neuer und alter Entgeltgruppe
  • Dauert mind. 1 Monat für Anspruch

Häufige Fragen zu TV-V Gehalt 2026

Wer ist unter TV-V beschäftigt? Beschäftigte in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben für Wasser, Gas, Energie und Fernwärme mit Betriebsratsmitgliedern und mindestens 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Welche Höhergruppierung ist möglich? Bei höherwertigen Aufgaben kann eine temporäre Zulage (§ 5 Abs. 3) oder dauerhafte Höhergruppierung erfolgen – individuell nach Betriebs- oder Dienstvereinbarung.

Gilt TV-V auch in meiner Region? TV-V gilt bundesweit außer Hamburg (dort Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.). Einzelne Bundesländer können eigene Regelungen per Landestarifvertrag vereinbaren.

Wie wird die Leistung berücksichtigt? § 6 Abs. 5 sieht Leistungszulagen vor, wenn Leistungen „erheblich über dem Durchschnitt" liegen. Kriteria und Verfahren werden in betrieblichen Systemen festgelegt.

Gibt es eine Altersversorgung? Ja – TV-V regelt eine Zusatzversorgung (§ 18) nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) oder Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).


Kündigungsschutz und Beendigung (§ 19)

Die Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (unbefristete Arbeitsverhältnisse)
< 1 Jahr 1 Monat zum Monatsschluss
1–5 Jahre 6 Wochen
5–8 Jahre 3 Monate zum Quartalsschluss
8–10 Jahre 4 Monate zum Quartalsschluss
10–12 Jahre 5 Monate zum Quartalsschluss
12–15 Jahre 6 Monate zum Quartalsschluss
≥ 15 Jahre 7 Monate zum Quartalsschluss

Wichtige Hinweise zur Anwendung

Disclaimer: Diese Informationen beziehen sich auf den aktuellen TV-V (18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025). Landesrechtliche Besonderheiten und betriebliche Vereinbarungen können abweichend gelten. Bei spezifischen Fragen konsultieren Sie bitte das offizielle TV-V Dokument oder die betrieblichen Regelungen.

Tarifvertragslaufzeit: 1. April 2002 – fortlaufend (Kündigungsfrist: 3 Kalendermonate zum Quartalsschluss)


Weiterführende Ressourcen


Quelle: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) in der Fassung des 18. Änderungstarifvertrages vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026 | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion