Wie kündige ich meinen Job in Deutschland?
Eine Kündigung in Deutschland erfordert zwingend die Schriftform. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber muss das Kündigungsschreiben ("wet ink" Unterschrift) im Original erhalten. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist in der Regel unwirksam.
Wichtige Punkte
- Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag (oft 1-3 Monate zum Monatsende).
- Drucken und unterschreiben Sie das Schreiben.
- Übergeben Sie es persönlich (mit Empfangsbestätigung) oder senden Sie es per Einwurfeinschreiben.
- Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
Verwenden Sie das Formular unten, um Ihr Kündigungsschreiben zu erstellen. Die Vorschau aktualisiert sich automatisch.
Kündigungsschreiben Generator
Ihre Daten
Vorschau
Hinweis: Dieser Generator erstellt ein Standard-Kündigungsschreiben. Für eine verbindliche Rechtsberatung zu Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Detaillierte Informationen
Kurzfassung (für alle, die nicht viel lesen wollen)
- Ihre Kündigungsfrist startet, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Kündigungsschreiben erhält (nicht wenn Sie es schreiben).
- Wenn Sie ggf. Arbeitslosengeld (ALG I) benötigen, melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit.
- Fordern Sie Ihre Unterlagen an: Arbeitszeugnis, Arbeitsbescheinigung, Urlaubsbescheinigung, letzte Gehaltsabrechnung (Lohnabrechnung), Lohnsteuerbescheinigung.
- Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben (Aufenthaltstitel), informieren Sie Ihre lokale Ausländerbehörde.
Kündigungsfristen erklärt
Ihre Kündigungsfrist ist in Ihrem Vertrag geregelt (Arbeitsvertrag). Wenn dort nichts vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die Kündigungsfrist beginnt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Kündigungsschreiben erhält (nicht wenn Sie es schreiben).
Beispiel: Wenn Ihre Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt und Sie am 15. Januar kündigen, ist Ihr letzter Arbeitstag der 30. April. Ihr Schreiben sollte dann z.B. enthalten: "... zum 30.04.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."
Während der Kündigungsfrist:
- Sie arbeiten in der Regel weiter und erhalten weiter Gehalt.
- Ihr Arbeitgeber kann Sie unter Umständen freistellen.
- Resturlaub wird häufig während der Kündigungsfrist genommen.
Urlaub während der Kündigungsfrist
Urlaub (Resturlaub) wird oft so gehandhabt:
- Sie nehmen verbleibende Urlaubstage während der Kündigungsfrist.
- Ihr Arbeitgeber kann anordnen, dass Sie Urlaub nehmen.
- Wenn Sie nicht alle Urlaubstage nehmen können, werden verbleibende Tage oft ausgezahlt.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
- Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, zahlt die Agentur für Arbeit normalerweise Ihre Krankenversicherungsbeiträge.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf ALG I haben, müssen Sie Ihre Krankenversicherung ggf. selbst bezahlen.
Arbeitslosengeld
Die grobe Idee (Details hängen von Ihrer Situation ab):
- Voraussetzungen: meist 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.
- Höhe: häufig 60% des durchschnittlichen Netto (67% mit Kindern).
- Dauer: abhängig von Beschäftigungsdauer und Alter.
Wichtig: Wenn Sie selbst kündigen ohne wichtigen Grund, kann es eine Sperrzeit geben und Sie verlieren ggf. für eine Zeit den Anspruch. In manchen Fällen kann ein dokumentierter medizinischer Grund relevant sein.
Abfindung
Im Gegensatz zur Kündigung durch den Arbeitgeber bedeutet Eigenkündigung in der Regel keine Abfindung.
Eine Abfindung ist eher üblich, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will (z.B. über einen Aufhebungsvertrag).
Checkliste
- [ ] Kündigungsfrist im Vertrag prüfen
- [ ] Kündigungsschreiben mit dem Generator erstellen
- [ ] Schreiben ausdrucken, unterschreiben und zustellen (persönlich oder per Einwurfeinschreiben)
- [ ] Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (innerhalb von 3 Tagen)
- [ ] Bei Aufenthaltstitel: Ausländerbehörde informieren (innerhalb von 2 Wochen)
- [ ] Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anfordern
- [ ] Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld anfordern
- [ ] Urlaubsbescheinigung anfordern (falls relevant)
- [ ] Krankenkasse zur Absicherung nach dem letzten Arbeitstag kontaktieren
- [ ] Resturlaub während der Kündigungsfrist nehmen
- [ ] Letzte Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung prüfen/erhalten
Häufige Fragen
Kann ich per E-Mail kündigen?
Rechtlich ist in Deutschland für Kündigungen in der Regel die Schriftform mit Unterschrift erforderlich. Eine Kündigung per E-Mail ist meist nicht wirksam, es sei denn, Ihr Vertrag erlaubt es ausdrücklich. Zur Sicherheit sollten Sie ein unterschriebenes Schreiben in Papierform verwenden.
Kann mein Arbeitgeber die Kündigung ablehnen?
Nein. Ihr Arbeitgeber kann Ihre Kündigung nicht „ablehnen“. Wenn Sie korrekt kündigen, endet das Arbeitsverhältnis.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber mich früher gehen lassen will?
Ihr Arbeitgeber kann anbieten, das Arbeitsverhältnis früher zu beenden (manchmal mit Ausgleich). Sie können zustimmen oder ablehnen. Vereinbarungen sollten Sie schriftlich festhalten.
Kann ich meine Kündigung zurückziehen?
Sobald Ihr Arbeitgeber die Kündigung erhalten und akzeptiert hat, können Sie sie in der Regel nicht einseitig zurückziehen – es geht nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
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