Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO) Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Monatliches medianes Bruttogehalt 2.799,00 €
Basierend auf 1,196 Gehälter.
Beschäftigte, die weniger verdienen 20.791.000
25 % der Arbeitnehmer verdienen weniger.
Arbeitnehmer, die ähnlich viel verdienen 1.841.000
6 % der Beschäftigten verdienen ähnlich.

Alters- und Geschlechtsdaten kombiniert

Das monatliche mediane Bruttogehalt für Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO) in Nordrhein-Westfalen beträgt 2.799,00 €.

Basierend auf 1.196 Bruttolöhnen
  • 25 % der Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)-Angestellten verdienen weniger als 2.458,00 €,
  • 50 % der Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)-Angestellten verdienen zwischen 2.458,00 € und 3.248,00 €,
  • 25 % der Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)-Angestellten verdienen mehr als 3.248,00 €.

Überblick

Höchster Verdiener

Die bestverdienenden Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO) sind Männer Gesamt Altersgruppen, die in Bayern wohnen. Ihr Mediangehalt liegt bei 3.085,00 €, was einem Anstieg von 10 % gegenüber dem Mediangehalt (2.799,00 €) der ausgewählten Kategorie entspricht.

Mediengehälter nach Bundesland

Eingeschlossen im Median