Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO) Gehalt in Rheinland-Pfalz

Monatliches medianes Bruttogehalt 4.209,00 €
Basierend auf 3,747 Gehälter.
Beschäftigte, die weniger verdienen 31.812.000
63 % der Arbeitnehmer verdienen weniger.
Arbeitnehmer, die ähnlich viel verdienen 962.000
4 % der Beschäftigten verdienen ähnlich.

Alters- und Geschlechtsdaten kombiniert

Das monatliche mediane Bruttogehalt für Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO) in Rheinland-Pfalz beträgt 4.209,00 €.

Basierend auf 3.747 Bruttolöhnen
  • 25 % der Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO)-Angestellten verdienen weniger als 3.442,00 €,
  • 50 % der Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO)-Angestellten verdienen zwischen 3.442,00 € und 5.028,00 €,
  • 25 % der Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO)-Angestellten verdienen mehr als 5.028,00 €.
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Gehaltsunterschiede nach Alter

Mittleres Bruttogehalt, Geschlecht kombiniert Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO) in Rheinland-Pfalz mit einer Altersgruppe:
  • 25 bis 55 Jahren erhalten ein mittleres Gehalt von 4.234,00 €.
  • Ab 55 Jahren erhalten ein mittleres Gehalt von 4.568,00 €. Der Unterschied zwischen dem Mediangehalt der vorherigen und dieser Altersgruppe beträgt 8 %.

Überblick

Höchster Verdiener

Die bestverdienenden Elektroanlagenfachkraft - 2.Stufe (§48 BBiG/§42b HWO) sind Gesamt 25 bis 55 Altersgruppen, die in Stuttgart wohnen. Ihr Mediangehalt liegt bei 6.689,00 €, was einem Anstieg von 59 % gegenüber dem Mediangehalt (4.209,00 €) der ausgewählten Kategorie entspricht.

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Mediengehälter nach Bundesland

Eingeschlossen im Median