Monatlich | Jährlich | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 3.000,00 € | 36.000,00 € |
Steuern | ||
Solidaritätszuschlag
|
0,00 € | 0,00 € |
Kirchensteuer
|
0,00 € | 0,00 € |
Lohnsteuer
|
317,50 € | 3.810,00 € |
Soziale Beiträge | ||
Rentenversicherung
|
279,00 € | 3.348,00 € |
Arbeitslosenversicherung
|
39,00 € | 468,00 € |
Krankenversicherung
|
243,00 € | 2.916,00 € |
Pflegeversicherung
|
69,00 € | 828,00 € |
Abzüge Insgesamt | 947,50 € | 11.370,00 € |
Nettogehalt | 2.052,50 € | 24.630,00 € |
In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000,00 € ( ) in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 2.052,50 € ( ). Dies wären 68,42% des Bruttogehalts.
Steuern
Die Wahl der Steuerklasse ist nur für die Quellensteuer und damit für das sofort verfügbare Einkommen von
Bedeutung.
Beispiel:
Ehepaare, die die Steuerklasse 3 für den besser verdienenden Partner wählen, können von einem höheren monatlichen
Nettogehalt profitieren. Da die Partner jedoch am Ende des Jahres eine gemeinsame Steuererklärung abgeben müssen,
führt diese Steuerklassenkombination nicht zu einer Steuerersparnis.
Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung werden die Gehälter beider Ehegatten addiert und die Einkommensteuer
auf dieser Grundlage berechnet. Die Differenz zwischen der für das Jahr gezahlten Lohnsteuer mit der
Steuerklassenkombination 3/5 und der für das Jahr zu zahlenden Lohnsteuer muss ausgeglichen werden. Dies kann zu
einer Steuererstattung oder zu einer Steuernachzahlung führen.