01.06.2026
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe E-11 Stufe 5 des TV-V (Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe)
Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Zusammenfassung Einkommen und Steuern
| Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 6.615,84 € | 86.005,92 € |
|
TV-V E-11 Stufe 5
(100%)
|
6.615,84 € | 79.390,08 € |
|
Sonderzahlung
|
0,00 € | 6.615,84 € |
| Steuern | ||
|
Solidaritätszuschlag
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Kirchensteuer
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Lohnsteuer
|
1.289,50 € | 17.916,96 € |
| Soziale Beiträge | ||
|
Rentenversicherung
|
615,27 € | 7.998,55 € |
|
Arbeitslosenversicherung
|
86,01 € | 1.118,08 € |
|
Krankenversicherung
|
508,59 € | 6.103,13 € |
|
Pflegeversicherung
|
139,50 € | 1.674,00 € |
| Abzüge Insgesamt | 2.638,87 € | 34.810,71 € |
| Nettogehalt | 3.976,97 € | 51.195,21 € |
Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.
Zusammenfassung
Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E-11 Stufe 5 des TV-V beträgt 6.615,84 € ( ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 6.615,84 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 3.976,97 € ( ). Dies wären 60,11% des Bruttogehalts.
Steuern- Die monatliche Einkommensteuer würde 1.289,50 € oder 19,49% des Bruttogehalts betragen.
- Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung würde 615,27 € betragen, das sind 9,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde 86,01 € betragen, das sind 1,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung würde 508,59 € betragen, das sind 7,69% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung würde 139,50 € betragen, das sind 2,11% des Bruttogehalts.
Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe E-11 im TV-V
Nach dem Tarifvertrag TV-V können Beschäftigte in der Entgeltgruppe E-11 mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 5.252,83 € und 6.862,07 € rechnen. Das sind 1.609,24 € mehr zwischen Stufe 1 und 6.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.
Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .
Einkommenssegment-Analyse für 6.615,84 € brutto Beta
In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 6.615,84 € in den Bereich > 6.000 €.
Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht
Sie verdienen derzeit mehr als 81% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Etwa 19% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.
Etwa 0% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.
Sie gehören bundesweit zu den oberen 25% der Verdienenden.
Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.477,84 € über dem Männer-Median.
Sie verdienen mehr als 77% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 23% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.822,84 € über dem Frauen-Median.
Sie verdienen mehr als 87% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 13% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 3.554,84 € über dem Unter 25-Median.
Sie verdienen mehr als 99% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 1% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.536,84 € über dem 25 bis 55-Median.
Sie verdienen mehr als 80% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.450,84 € über dem Ab 55-Median.
Sie verdienen mehr als 76% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 24% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.438,84 € über dem Deutsche-Median.
Sie verdienen mehr als 79% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 21% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 3.411,84 € über dem Ausländer-Median.
Sie verdienen mehr als 89% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 3.628,84 € über dem ohne beruflichen Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 96% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 4% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.745,84 € über dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 88% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 12% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 699,84 € über dem mit akademischem Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 51% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 49% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 3.752,84 € über dem Helfer-Median.
Sie verdienen mehr als 99% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 1% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.895,84 € über dem Fachkraft-Median.
Sie verdienen mehr als 91% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 9% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 1.610,84 € über dem Spezialist-Median.
Sie verdienen mehr als 67% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 33% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 323,84 € über dem Experte-Median.
Sie verdienen mehr als 45% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 55% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 3.567,84 € über dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.
Sie verdienen mehr als 92% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 8% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 3.124,84 € über dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.
Sie verdienen mehr als 89% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 2.719,84 € über dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.
Sie verdienen mehr als 84% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 16% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 6.615,84 € brutto liegen Sie 1.790,84 € über dem Großbetriebe (>250)-Median.
Sie verdienen mehr als 69% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 0% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 31% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
Datenquellen: https://statistik.arbeitsagentur.de/
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Zulagen
Sonderzahlung
Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Sonderzahlung. Die Sonderzahlung beträgt mindestens 100,00% des monatlichen Grundgehalts.
Steuerklassenvergleich
In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.
Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.
Zusatzversorgung (2026)
Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage insgesamt
|
7,30 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
5,49 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
1,81 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
|
92,03 € | 1.104,36 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage des Arbeitgebers
|
1,06 % | |
|
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
|
6,25 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
2,00 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
4,25 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach §
40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
|
89,48 € | 1.073,76 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |