01.08.2025
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe E-4 Stufe 5 des TV-H (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen)

Monatliches nettogehalt in steuerklasse 1 2.315,82 €
Von jedem Euro bleiben Ihnen 67 Cent
Steuern 398,16 €
Sie zahlen 11 Cent Steuern für jeden Euro
Soziale Beiträge 754,37 €
Sie zahlen 22 Cent Sozialbeiträge für jeden Euro
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Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Kollektivvertrag Details
%
Zulagen
Steuern und Sozialversicherung
%

Zusammenfassung Einkommen und Steuern

Monatlich Jährlich
Bruttogehalt 3.468,35 € 44.741,72 €
TV-H E-4 Stufe 5 (100%)
3.468,35 € 41.620,20 €
Jahressonderzahlung
0,00 € 3.121,52 €
Steuern
Solidaritätszuschlag
0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer
0,00 € 0,00 €
Lohnsteuer
398,16 € 5.508,00 €
Soziale Beiträge
Rentenversicherung
322,56 € 4.160,98 €
Arbeitslosenversicherung
45,09 € 581,64 €
Krankenversicherung
303,48 € 3.914,90 €
Pflegeversicherung
83,24 € 1.073,80 €
Abzüge Insgesamt 1.152,53 € 15.239,32 €
Nettogehalt 2.315,82 € 29.502,39 €

Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.

Zusammenfassung

Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E-4 Stufe 5 des TV-H beträgt 3.468,35 € (    ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.468,35 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 2.315,82 € (    ). Dies wären 66,77% des Bruttogehalts.

Steuern     
  • Die monatliche Einkommensteuer würde 398,16 € oder 11,48% des Bruttogehalts betragen.
Soziale Beiträge     
  • Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung würde 322,56 € betragen, das sind 9,30% des Bruttogehalts.
  • Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde 45,09 € betragen, das sind 1,30% des Bruttogehalts.
  • Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung würde 303,48 € betragen, das sind 8,75% des Bruttogehalts.
  • Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung würde 83,24 € betragen, das sind 2,40% des Bruttogehalts.

Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe E-4 im TV-H

Nach dem Tarifvertrag TV-H können Beschäftigte in der Entgeltgruppe E-4 mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2.891,20 € und 3.526,38 € rechnen. Das sind 635,18 € mehr zwischen Stufe 1a und 6.

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.

Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .

Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe E-4 nach TV-H

TV-H Entgelttabelle (gültig ab 01.08.2025)

Einkommenssegment-Analyse für 3.468,35 € brutto Beta

In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 3.468,35 € in den Bereich 3.000 - 4.000 €.

Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht

Sie verdienen derzeit mehr als 24% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.

Etwa 26% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.

Etwa 50% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.

Gehaltsstärke

Sie gehören bundesweit zum unteren Viertel der Verdienenden.

Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?

Männer ▼ 669,65 €
Median-Gehalt 4.138,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 669,65 € unter dem Männer-Median.

Sie verdienen mehr als 21% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 53% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 26% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 21%
Ihr Bereich 26%
verdienen mehr 53%
Frauen ▼ 324,65 €
Median-Gehalt 3.793,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 324,65 € unter dem Frauen-Median.

Sie verdienen mehr als 29% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 44% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 27% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 29%
Ihr Bereich 27%
verdienen mehr 44%
Unter 25 ▲ 407,35 €
Median-Gehalt 3.061,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 407,35 € über dem Unter 25-Median.

Sie verdienen mehr als 47% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 18% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 35% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 47%
Ihr Bereich 35%
verdienen mehr 18%
25 bis 55 ▼ 610,65 €
Median-Gehalt 4.079,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 610,65 € unter dem 25 bis 55-Median.

Sie verdienen mehr als 22% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 52% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 26% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 22%
Ihr Bereich 26%
verdienen mehr 52%
Ab 55 ▼ 696,65 €
Median-Gehalt 4.165,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 696,65 € unter dem Ab 55-Median.

Sie verdienen mehr als 22% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 54% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 24% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 22%
Ihr Bereich 24%
verdienen mehr 54%
Deutsche ▼ 708,65 €
Median-Gehalt 4.177,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 708,65 € unter dem Deutsche-Median.

Sie verdienen mehr als 20% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 54% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 26% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 20%
Ihr Bereich 26%
verdienen mehr 54%
Ausländer ▲ 264,35 €
Median-Gehalt 3.204,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 264,35 € über dem Ausländer-Median.

Sie verdienen mehr als 43% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 30% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 27% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 43%
Ihr Bereich 27%
verdienen mehr 30%
ohne beruflichen Abschluss ▲ 481,35 €
Median-Gehalt 2.987,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 481,35 € über dem ohne beruflichen Abschluss-Median.

Sie verdienen mehr als 51% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 20% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 29% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 51%
Ihr Bereich 29%
verdienen mehr 20%
mit anerkanntem Berufsabschluss ▼ 401,65 €
Median-Gehalt 3.870,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 401,65 € unter dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.

Sie verdienen mehr als 23% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 46% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 31% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 23%
Ihr Bereich 31%
verdienen mehr 46%
mit akademischem Abschluss ▼ 2.447,65 €
Median-Gehalt 5.916,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 2.447,65 € unter dem mit akademischem Abschluss-Median.

Sie verdienen mehr als 7% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 82% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 7%
Ihr Bereich 11%
verdienen mehr 82%
Helfer ▲ 605,35 €
Median-Gehalt 2.863,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 605,35 € über dem Helfer-Median.

Sie verdienen mehr als 56% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 13% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 30% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 56%
Ihr Bereich 30%
verdienen mehr 13%
Fachkraft ▼ 251,65 €
Median-Gehalt 3.720,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 251,65 € unter dem Fachkraft-Median.

Sie verdienen mehr als 26% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 41% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 33% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 26%
Ihr Bereich 33%
verdienen mehr 41%
Spezialist ▼ 1.536,65 €
Median-Gehalt 5.005,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 1.536,65 € unter dem Spezialist-Median.

Sie verdienen mehr als 9% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 72% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 19% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 9%
Ihr Bereich 19%
verdienen mehr 72%
Experte ▼ 2.823,65 €
Median-Gehalt 6.292,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 2.823,65 € unter dem Experte-Median.

Sie verdienen mehr als 4% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 87% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 9% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 4%
Ihr Bereich 9%
verdienen mehr 87%
Kleinstbetriebe (1-9) ▲ 420,35 €
Median-Gehalt 3.048,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 420,35 € über dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.

Sie verdienen mehr als 48% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 24% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 28% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 48%
Ihr Bereich 28%
verdienen mehr 24%
Kleinbetriebe (10-49) ▼ 22,65 €
Median-Gehalt 3.491,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 22,65 € unter dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.

Sie verdienen mehr als 33% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 36% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 31% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 33%
Ihr Bereich 31%
verdienen mehr 36%
Mittlere Betriebe (50-249) ▼ 427,65 €
Median-Gehalt 3.896,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 427,65 € unter dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.

Sie verdienen mehr als 24% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 47% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 29% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 24%
Ihr Bereich 29%
verdienen mehr 47%
Großbetriebe (>250) ▼ 1.356,65 €
Median-Gehalt 4.825,00 €

➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 1.356,65 € unter dem Großbetriebe (>250)-Median.

Sie verdienen mehr als 10% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 70% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.

verdienen weniger 10%
Ihr Bereich 20%
verdienen mehr 70%

Zulagen

Jahressonderzahlung

Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 90,00% des monatlichen Grundgehalts.

Kinderzulage

Kinderzulage von 100 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Die Kinderzulage erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um 53,05 €.

Vorarbeiterzulage

Vorarbeiterzulagen gemäß Nr. 6 der Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung.

Funktionszulage

Bei der Funktionszulage handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung für zusätzliche Aufgaben oder Herausforderungen, die sich aus der Komplexität und Verantwortung der Tätigkeit ergeben.

Entgeltgruppenzulage

Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung in Höhe von 159,41 € zusätzlich zum monatlichen Bruttogehalt.

Steuerklassenvergleich

In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.

Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.

Zusatzversorgung (2026)

Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.

Aufwendungen zur Pflichtversicherung
Umlage insgesamt
7,30 %
davon Arbeitgeberanteil
5,49 %
davon Arbeitnehmeranteil
1,81 %
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung Monatlich Jährlich
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG
322,00 € 3.864,00 €
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
92,03 € 1.104,36 €
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
644,00 € 7.728,00 €
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
322,00 € 3.864,00 €
Aufwendungen zur Pflichtversicherung
Umlage des Arbeitgebers
1,06 %
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
6,25 %
davon Arbeitgeberanteil
2,00 %
davon Arbeitnehmeranteil
4,25 %
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung Monatlich Jährlich
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG
322,00 € 3.864,00 €
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage nach § 40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
89,48 € 1.073,76 €
Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
644,00 € 7.728,00 €
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
322,00 € 3.864,00 €
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