01.08.2025
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe E-4 Stufe 5 des TV-H (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen)
Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Zusammenfassung Einkommen und Steuern
| Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.468,35 € | 44.741,72 € |
|
TV-H E-4 Stufe 5
(100%)
|
3.468,35 € | 41.620,20 € |
|
Jahressonderzahlung
|
0,00 € | 3.121,52 € |
| Steuern | ||
|
Solidaritätszuschlag
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Kirchensteuer
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Lohnsteuer
|
398,16 € | 5.508,00 € |
| Soziale Beiträge | ||
|
Rentenversicherung
|
322,56 € | 4.160,98 € |
|
Arbeitslosenversicherung
|
45,09 € | 581,64 € |
|
Krankenversicherung
|
303,48 € | 3.914,90 € |
|
Pflegeversicherung
|
83,24 € | 1.073,80 € |
| Abzüge Insgesamt | 1.152,53 € | 15.239,32 € |
| Nettogehalt | 2.315,82 € | 29.502,39 € |
Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.
Zusammenfassung
Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E-4 Stufe 5 des TV-H beträgt 3.468,35 € ( ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.468,35 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 2.315,82 € ( ). Dies wären 66,77% des Bruttogehalts.
Steuern- Die monatliche Einkommensteuer würde 398,16 € oder 11,48% des Bruttogehalts betragen.
- Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung würde 322,56 € betragen, das sind 9,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde 45,09 € betragen, das sind 1,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung würde 303,48 € betragen, das sind 8,75% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung würde 83,24 € betragen, das sind 2,40% des Bruttogehalts.
Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe E-4 im TV-H
Nach dem Tarifvertrag TV-H können Beschäftigte in der Entgeltgruppe E-4 mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2.891,20 € und 3.526,38 € rechnen. Das sind 635,18 € mehr zwischen Stufe 1a und 6.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.
Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .
Einkommenssegment-Analyse für 3.468,35 € brutto Beta
In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 3.468,35 € in den Bereich 3.000 - 4.000 €.
Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht
Sie verdienen derzeit mehr als 24% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Etwa 26% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.
Etwa 50% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.
Sie gehören bundesweit zum unteren Viertel der Verdienenden.
Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 669,65 € unter dem Männer-Median.
Sie verdienen mehr als 21% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 53% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 26% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 324,65 € unter dem Frauen-Median.
Sie verdienen mehr als 29% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 44% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 27% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 407,35 € über dem Unter 25-Median.
Sie verdienen mehr als 47% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 18% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 35% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 610,65 € unter dem 25 bis 55-Median.
Sie verdienen mehr als 22% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 52% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 26% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 696,65 € unter dem Ab 55-Median.
Sie verdienen mehr als 22% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 54% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 24% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 708,65 € unter dem Deutsche-Median.
Sie verdienen mehr als 20% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 54% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 26% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 264,35 € über dem Ausländer-Median.
Sie verdienen mehr als 43% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 30% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 27% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 481,35 € über dem ohne beruflichen Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 51% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 20% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 29% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 401,65 € unter dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 23% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 46% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 31% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 2.447,65 € unter dem mit akademischem Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 7% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 82% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 605,35 € über dem Helfer-Median.
Sie verdienen mehr als 56% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 13% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 30% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 251,65 € unter dem Fachkraft-Median.
Sie verdienen mehr als 26% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 41% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 33% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 1.536,65 € unter dem Spezialist-Median.
Sie verdienen mehr als 9% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 72% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 19% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 2.823,65 € unter dem Experte-Median.
Sie verdienen mehr als 4% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 87% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 9% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 420,35 € über dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.
Sie verdienen mehr als 48% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 24% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 28% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 22,65 € unter dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.
Sie verdienen mehr als 33% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 36% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 31% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 427,65 € unter dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.
Sie verdienen mehr als 24% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 47% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 29% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 3.468,35 € brutto liegen Sie 1.356,65 € unter dem Großbetriebe (>250)-Median.
Sie verdienen mehr als 10% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 70% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
Datenquellen: https://statistik.arbeitsagentur.de/
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Zulagen
Jahressonderzahlung
Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 90,00% des monatlichen Grundgehalts.
Kinderzulage
Kinderzulage von 100 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Die Kinderzulage erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um 53,05 €.
Vorarbeiterzulage
Vorarbeiterzulagen gemäß Nr. 6 der Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung.
Funktionszulage
Bei der Funktionszulage handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung für zusätzliche Aufgaben oder Herausforderungen, die sich aus der Komplexität und Verantwortung der Tätigkeit ergeben.
Entgeltgruppenzulage
Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung in Höhe von 159,41 € zusätzlich zum monatlichen Bruttogehalt.
Steuerklassenvergleich
In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.
Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.
Zusatzversorgung (2026)
Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage insgesamt
|
7,30 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
5,49 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
1,81 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
|
92,03 € | 1.104,36 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage des Arbeitgebers
|
1,06 % | |
|
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
|
6,25 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
2,00 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
4,25 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach §
40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
|
89,48 € | 1.073,76 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |