01.05.2026
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe E-9c Stufe 3 des TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Zusammenfassung Einkommen und Steuern
| Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.594,76 € | 55.137,12 € |
| Steuern | ||
|
Solidaritätszuschlag
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Kirchensteuer
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Lohnsteuer
|
674,66 € | 8.095,92 € |
| Soziale Beiträge | ||
|
Rentenversicherung
|
427,31 € | 5.127,75 € |
|
Arbeitslosenversicherung
|
59,73 € | 716,78 € |
|
Krankenversicherung
|
402,04 € | 4.824,50 € |
|
Pflegeversicherung
|
110,27 € | 1.323,29 € |
| Abzüge Insgesamt | 1.674,02 € | 20.088,24 € |
| Nettogehalt | 2.920,74 € | 35.048,88 € |
Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.
Zusammenfassung
Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E-9c Stufe 3 des TVöD-VKA beträgt 4.594,76 € ( ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.594,76 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 2.920,74 € ( ). Dies wären 63,57% des Bruttogehalts.
Steuern- Die monatliche Einkommensteuer würde 674,66 € oder 14,68% des Bruttogehalts betragen.
- Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung würde 427,31 € betragen, das sind 9,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde 59,73 € betragen, das sind 1,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung würde 402,04 € betragen, das sind 8,75% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung würde 110,27 € betragen, das sind 2,40% des Bruttogehalts.
Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe E-9c im TVöD-VKA
Nach dem Tarifvertrag TVöD-VKA können Beschäftigte in der Entgeltgruppe E-9c mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 4.010,72 € und 5.527,70 € rechnen. Das sind 1.516,98 € mehr zwischen Stufe 1 und 6.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.
Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .
Einkommenssegment-Analyse für 4.594,76 € brutto Beta
In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 4.594,76 € in den Bereich 4.000 - 5.000 €.
Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht
Sie verdienen derzeit mehr als 50% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Etwa 20% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.
Etwa 31% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.
Sie liegen bundesweit in der unteren Hälfte der Verdienenden.
Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 456,76 € über dem Männer-Median.
Sie verdienen mehr als 47% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 34% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 19% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 801,76 € über dem Frauen-Median.
Sie verdienen mehr als 56% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 24% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 21% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.533,76 € über dem Unter 25-Median.
Sie verdienen mehr als 82% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 4% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 14% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 515,76 € über dem 25 bis 55-Median.
Sie verdienen mehr als 48% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 32% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 429,76 € über dem Ab 55-Median.
Sie verdienen mehr als 46% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 35% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 19% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 417,76 € über dem Deutsche-Median.
Sie verdienen mehr als 46% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 34% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 21% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.390,76 € über dem Ausländer-Median.
Sie verdienen mehr als 70% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 17% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 13% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.607,76 € über dem ohne beruflichen Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 80% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 8% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 12% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 724,76 € über dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 54% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 23% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 23% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.321,24 € unter dem mit akademischem Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 18% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 65% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 17% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.731,76 € über dem Helfer-Median.
Sie verdienen mehr als 87% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 4% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 10% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 874,76 € über dem Fachkraft-Median.
Sie verdienen mehr als 59% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 19% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 22% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 410,24 € unter dem Spezialist-Median.
Sie verdienen mehr als 28% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 50% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 22% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.697,24 € unter dem Experte-Median.
Sie verdienen mehr als 13% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 71% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 15% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.546,76 € über dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.
Sie verdienen mehr als 76% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 13% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 1.103,76 € über dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.
Sie verdienen mehr als 64% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 19% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 17% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 698,76 € über dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.
Sie verdienen mehr als 53% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 27% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 20% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 4.594,76 € brutto liegen Sie 230,24 € unter dem Großbetriebe (>250)-Median.
Sie verdienen mehr als 30% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 46% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 23% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
Datenquellen: https://statistik.arbeitsagentur.de/
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Zulagen
Jahressonderzahlung
Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 70,28% des monatlichen Grundgehalts.
Steuerklassenvergleich
In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.
Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.
Zusatzversorgung (2026)
Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage insgesamt
|
7,30 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
5,49 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
1,81 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
|
92,03 € | 1.104,36 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage des Arbeitgebers
|
1,06 % | |
|
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
|
6,25 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
2,00 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
4,25 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach §
40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
|
89,48 € | 1.073,76 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |