01.05.2026
Nettoentgelt in der Entgeltgruppe S-15 Stufe 4 des TVöD-SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Sozial- und Erziehungsdienst)
Gehaltsrechner für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Zusammenfassung Einkommen und Steuern
| Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 5.034,44 € | 63.951,48 € |
|
TVöD-SuE S-15 Stufe 4
(100%)
|
5.034,44 € | 60.413,28 € |
|
Jahressonderzahlung
|
0,00 € | 3.538,20 € |
| Steuern | ||
|
Solidaritätszuschlag
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Kirchensteuer
|
0,00 € | 0,00 € |
|
Lohnsteuer
|
791,75 € | 10.476,96 € |
| Soziale Beiträge | ||
|
Rentenversicherung
|
468,20 € | 5.947,49 € |
|
Arbeitslosenversicherung
|
65,45 € | 831,37 € |
|
Krankenversicherung
|
440,51 € | 5.595,75 € |
|
Pflegeversicherung
|
120,83 € | 1.534,84 € |
| Abzüge Insgesamt | 1.886,74 € | 24.386,41 € |
| Nettogehalt | 3.147,70 € | 39.565,08 € |
Fehlerberichte und Funktionserweiterungen für den Brutto-Netto-Gehaltsrechner können auf GitHub eingereicht werden. Beiträge sind willkommen, einschließlich Änderungen oder Ergänzungen an Source-Codes, Entgelttabellen, Progressionstabellen, Zulagenoptionen und Details zur privaten Rentenversicherung, usw.
Zusammenfassung
Das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe S-15 Stufe 4 des TVöD-SuE beträgt 5.034,44 € ( ). In Baden-Württemberg ergibt sich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 5.034,44 € in der Steuerklasse 1 ein Nettogehalt von 3.147,70 € ( ). Dies wären 62,52% des Bruttogehalts.
Steuern- Die monatliche Einkommensteuer würde 791,75 € oder 15,73% des Bruttogehalts betragen.
- Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung würde 468,20 € betragen, das sind 9,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde 65,45 € betragen, das sind 1,30% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung würde 440,51 € betragen, das sind 8,75% des Bruttogehalts.
- Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung würde 120,83 € betragen, das sind 2,40% des Bruttogehalts.
Die Entwicklung des Entgelts der Entgeltgruppe S-15 im TVöD-SuE
Nach dem Tarifvertrag TVöD-SuE können Beschäftigte in der Entgeltgruppe S-15 mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 4.112,68 € und 5.823,86 € rechnen. Das sind 1.711,18 € mehr zwischen Stufe 1 und 6.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wird er in die erste Stufe der Entgeltgruppe eingestuft, wenn er keine einschlägige Berufserfahrung hat. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber, wird er in eine höhere Stufe eingestuft, wobei die Dauer seiner vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Verfügt der Arbeitnehmer über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber, wird er je nach Dauer der Erfahrung in die entsprechende Stufe eingestuft.
Wenn die neu eingestellte Person zuvor in einem öffentlichen Dienst unter denselben Gehaltsvorschriften gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber bei der Festlegung ihrer Stufe in der neuen Organisation auch die Stufe berücksichtigen, die sie in ihrer vorherigen Stelle erreicht hat .
Einkommenssegment-Analyse für 5.034,44 € brutto Beta
In Deutschland fällt ein Bruttogehalt von 5.034,44 € in den Bereich 5.000 - 6.000 €.
Wo Ihr Gehalt in Deutschland steht
Sie verdienen derzeit mehr als 69% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Etwa 11% der Vollzeitbeschäftigten liegen in Ihrem Gehaltsbereich.
Etwa 19% liegen in einer höheren Gehaltsklasse als Sie.
Sie liegen bundesweit in der oberen Hälfte der Verdienenden.
Wie schneidet dies im Vergleich zu spezifischen Gruppen ab?
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 896,44 € über dem Männer-Median.
Sie verdienen mehr als 66% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 23% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 12% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.241,44 € über dem Frauen-Median.
Sie verdienen mehr als 76% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 13% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.973,44 € über dem Unter 25-Median.
Sie verdienen mehr als 96% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 1% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 3% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 955,44 € über dem 25 bis 55-Median.
Sie verdienen mehr als 68% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 20% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 12% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 869,44 € über dem Ab 55-Median.
Sie verdienen mehr als 65% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 24% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 857,44 € über dem Deutsche-Median.
Sie verdienen mehr als 66% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 21% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 12% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.830,44 € über dem Ausländer-Median.
Sie verdienen mehr als 83% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 11% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 6% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 2.047,44 € über dem ohne beruflichen Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 92% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 4% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 4% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.164,44 € über dem mit anerkanntem Berufsabschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 77% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 12% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 881,56 € unter dem mit akademischem Abschluss-Median.
Sie verdienen mehr als 35% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 49% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 16% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 2.171,44 € über dem Helfer-Median.
Sie verdienen mehr als 96% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 1% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 2% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.314,44 € über dem Fachkraft-Median.
Sie verdienen mehr als 81% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 9% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 10% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 29,44 € über dem Spezialist-Median.
Sie verdienen mehr als 50% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 33% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 17% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.257,56 € unter dem Experte-Median.
Sie verdienen mehr als 29% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 55% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 17% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.986,44 € über dem Kleinstbetriebe (1-9)-Median.
Sie verdienen mehr als 87% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 8% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 5% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.543,44 € über dem Kleinbetriebe (10-49)-Median.
Sie verdienen mehr als 81% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 11% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 8% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 1.138,44 € über dem Mittlere Betriebe (50-249)-Median.
Sie verdienen mehr als 73% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 16% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 11% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
➡ Mit 5.034,44 € brutto liegen Sie 209,44 € über dem Großbetriebe (>250)-Median.
Sie verdienen mehr als 54% der Beschäftigten in dieser Gruppe, während 31% der Beschäftigten mehr verdienen als Sie. Etwa 16% dieser Gruppe liegt in Ihrem Gehaltsbereich.
Datenquellen: https://statistik.arbeitsagentur.de/
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Zulagen
SuE-Zulage
Arbeitnehmer können den SuE-Zuschuss in Höhe von 180,00 € erhalten.
Jahressonderzahlung
Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 70,28% des monatlichen Grundgehalts.
Wohnzulage
Zusätzlich zum Wohngeld in Höhe von 100 € pro Monat erhalten Beschäftigte, die in einer besonderen Wohnanlage leben, in der mehrheitlich Personen mit ständigem Unterstützungs- oder Pflegebedarf untergebracht sind, eine zusätzliche Zulage von 50 € pro Monat.
Praxisleitung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppen S 7, S 8a, S 8b, S 9, S 11a, S 13 (Fallgruppen 1-5), S 15 (Fallgruppen 1-5), S 16, S 17 (Fallgruppen 1-5) und S 18 (Fallgruppen 1-3), die als Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für Berufs- und Fachschülerinnen und Berufs- und Fachschüler in den Bereichen frühkindliche Bildung, Kinderbetreuung, Sozialassistenz oder Behindertenhilfe mit mindestens 15 % ihrer Gesamtarbeitszeit tätig sind, erhalten eine monatliche Bruttovergütung von 70,00 €.
Steuerklassenvergleich
In Deutschland gibt es ein System von sechs Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen, mit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle besteuert werden. Ein vereinfachter Leitfaden: Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende, verwitwete, geschiedene oder rechtlich getrennte Personen. Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende und Steuerklasse 3 für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, während Steuerklasse 5 für Ehepaare gilt, bei denen ein Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse 3 ist. Die Klasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Löhne von mehreren Arbeitgebern beziehen.
Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen von Steuerklassen wählen. Die erste Option ist 3/5, wobei der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse 3 einen doppelten Grundfreibetrag erhält, während der schlechter verdienende Ehegatte in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag erhält. Die zweite Option ist 4/4, bei der beide Ehegatten den Grundfreibetrag erhalten. Alleinerziehende in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassen nur den Betrag der vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen, und dass der tatsächlich geschuldete oder erstattete Betrag durch eine jährliche Einkommensteuererklärung ermittelt wird.
Zusatzversorgung (2026)
Es ist eine Zusatzrentenversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten wird.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die mit der Umlage und den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Zusatzrentenversicherung verbunden sind, sowie über die Steuergrenzen für die Grenzbeträge.
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage insgesamt
|
7,30 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
5,49 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
1,81 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV
|
92,03 € | 1.104,36 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung | ||
|
Umlage des Arbeitgebers
|
1,06 % | |
|
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren
|
6,25 % | |
|
davon Arbeitgeberanteil
|
2,00 % | |
|
davon Arbeitnehmeranteil
|
4,25 % | |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung | Monatlich | Jährlich |
|
Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3
Nr. 56 EStG
|
322,00 € | 3.864,00 € |
|
Pauschalversteuerung der Arbeitgeberumlage
nach §
40b EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 ATV
|
89,48 € | 1.073,76 € |
| Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur freiwilligen Versicherung | ||
|
Steuerfreibetrag nach § 3
Nr. 63 Satz 1 EStG
|
644,00 € | 7.728,00 € |
|
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum
Kapitaldeckungsverfahren nach § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV
|
322,00 € | 3.864,00 € |