Steuerklasse 4/4 vs. 3/5 in Deutschland: Wann welche Kombination sinnvoll ist

Steuerklasse 4/4 vs. 3/5 in Deutschland: Wann welche Kombination sinnvoll ist

Last updated: 2025-12-11

Steuerklasse 4/4 vs. 3/5 – was lohnt sich in der Praxis?

Wenn Sie als Ehepaar in Deutschland leben und arbeiten, haben Sie diesen Satz wahrscheinlich schon gehört:

„Wechselt in die Steuerklasse 3/5, dann habt ihr viel mehr Netto im Monat.“

Manchmal stimmt das. Manchmal nicht. Und fast immer fehlt der zweite Teil des Satzes:

„…aber mit der Steuererklärung am Jahresende wird alles wieder geradegezogen.“

In diesem Leitfaden erklären wir ohne Fachchinesisch:

  • was die Steuerklassen 3, 4 und 5 eigentlich machen
  • wie der Grundfreibetrag Ihr Einkommen schützt
  • wann 4/4 meist die ruhigere, fairere Wahl ist
  • wann 3/5 sinnvoll sein kann, um das Monatsnetto zu erhöhen
  • warum am Ende immer die Steuererklärung entscheidet

Alle Zahlen und Beispiele wurden mit dem LohnTastik Brutto‑Netto‑Rechner für Baden‑Württemberg, 2026 berechnet.


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Kurzüberblick: die relevanten Steuerklassen für Paare

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Für zusammenlebende, arbeitende Ehepaare sind vor allem diese drei relevant:

  • Steuerklasse 4 – beide Partner arbeiten und verdienen ähnlich viel
  • Steuerklasse 3 – nutzt der Besserverdienende in einer 3/5‑Kombination
  • Steuerklasse 5 – nutzt der weniger Verdienende in einer 3/5‑Kombination

Die endgültige Jahressteuer wird immer gemeinsam in der Einkommensteuererklärung berechnet (Ehegattensplitting). Die Steuerklassen regeln nur, wie viel Lohnsteuer monatlich als Vorauszahlung einbehalten wird.

Merken Sie sich:

  • Steuerklasse = Verteilungsschlüssel, wie sich die Steuer im laufenden Jahr auf beide Gehälter verteilt.
  • In der Steuererklärung prüft das Finanzamt dann, ob Sie als Paar
  • zu viel gezahlt haben → Sie bekommen eine Erstattung, oder
  • zu wenig gezahlt haben → es kommt ein Nachzahlungsbescheid.

Der Grundfreibetrag: der Teil Ihres Einkommens, der unversteuert bleibt

Bevor wir 4/4 und 3/5 vergleichen, lohnt sich ein Blick auf den Grundfreibetrag – also genau den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleiben muss.

Für 2026 sieht der Grundfreibetrag so aus:

Grundfreibetrag (2026)
Ledige 12.348 € pro Jahr
Verheiratete (zusammenveranlagt) 24.696 € pro Jahr

Alles Einkommen bis zu diesen Beträgen bleibt vollständig steuerfrei und soll Ihre Grundkosten des Lebens absichern. Dieser Vorteil gilt für alle Steuerklassen gleichermaßen.

Stark vereinfacht funktioniert die Jahresrechnung so:

  1. Das Finanzamt nimmt Ihr gemeinsames Einkommen als Paar.
  2. Davon wird der gemeinsame Grundfreibetrag abgezogen.
  3. Nur der Rest wird mit den progressiven Steuersätzen besteuert.

Wichtig: Die Steuerklassenkombination ändert nicht, wie viel Einkommen Ihnen als Paar insgesamt steuerfrei zusteht. Sie ändert nur, wie sich dieser Freibetrag auf die monatlichen Abrechnungen verteilt:

  • Bei 4/4 wird der Freibetrag grob auf beide Partner verteilt → beide Abrechnungen sehen moderat und recht ähnlich aus.
  • Bei 3/5 wird der Effekt stark in die Klasse 3 geschoben → dort steigt das Nettogehalt deutlich, während die Klasse 5 sehr hart besteuert wirkt.

In beiden Fällen schützt der Grundfreibetrag also denselben Anteil Ihres gemeinsamen Einkommens. Der Unterschied ist nur, wer den Entlastungseffekt jeden Monat spürt – und wie viel die Steuererklärung später wieder korrigieren muss.

Progressiver Einkommensteuertarif und Tarifzonen (2026)

Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif. Progressiv bedeutet: Menschen mit niedrigen Einkommen zahlen wenig oder gar keine Einkommensteuer, Menschen mit höheren Einkommen zahlen einen höheren Anteil. Mit steigendem Bruttogehalt steigt also auch der Grenzsteuersatz.

Für 2026 ist die Einkommensteuer in fünf Tarifzonen eingeteilt:

  • Tarifzone 1: Zu versteuernde Jahreseinkünfte bis 12.348,00 € sind einkommensteuerfrei (das entspricht genau dem Grundfreibetrag oben).
  • Tarifzone 2: Zu versteuernde Einkommen zwischen 12.349,00 € und 17.799,00 €. Hier steigt der Steuersatz stufenlos vom Einstiegssatz 14 % auf 23,97 %.
  • Tarifzone 3: Zu versteuernde Einkommen zwischen 17.800,00 € und 69.878,00 €. In diesem Bereich steigt der Steuersatz weiter stufenlos von 23,97 % auf 42 %.
  • Tarifzone 4: Zu versteuernde Einkommen zwischen 69.879,00 € und 277.825,00 €. Hier gilt ein konstanter Steuersatz von 42 %.
  • Tarifzone 5: Zu versteuernde Einkommen ab 277.826,00 €. In dieser Zone gilt ein konstanter Steuersatz von 45 %.

Ihre Steuerklassenkombination (4/4 oder 3/5) ändert weder diese Zonen noch die Progression – sie beeinflusst nur, wie viel Lohnsteuer monatlich als Vorauszahlung auf diese progressive Jahressteuer einbehalten wird.


Beispiel 1: Ähnliche Einkommen – warum 4/4 meist die „friedliche“ Wahl ist

Starten wir mit einem Paar, bei dem beide Partner 3.000 € brutto im Monat verdienen. Mit dem LohnTastik‑Rechner (Baden‑Württemberg, 2026) ergeben sich:

Kombination 4/4
Partner Netto Steuer
Partner A (Klasse 4) 2.054,42 € 293,08 €
Partner B (Klasse 4) 2.054,42 € 293,08 €
Summe / Monat 4.108,84 € 586,16 €
Kombination 3/5
Partner Netto Steuer
Partner A (Klasse 3) 2.312,17 € 35,33 €
Partner B (Klasse 5) 1.721,84 € 625,66 €
Summe / Monat 4.034,01 € 660,99 €

Fazit: Bei ähnlichen Einkommen bringt 4/4 diesem Paar etwa 75 € mehr Netto im Monat als 3/5 – und beide Lohnabrechnungen wirken ausgewogen.

Bei vergleichbaren Gehältern ist 4/4 (oder 4/4 mit dem „Faktorverfahren“) meist im Vorteil, weil:

  • Ihr Nettoeinkommen fair zwischen beiden Partnern verteilt ist.
  • Die monatliche Lohnsteuer relativ nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegt – die Steuererklärung bringt dann meist nur kleine Nachzahlungen oder Erstattungen.

Beispiel 2: Ungleiche Einkommen – wann 3/5 das Monatsnetto erhöht

Jetzt ein typisches „ungleicheres“ Paar:

  • Partner A: 4.000 € brutto pro Monat
  • Partner B: 2.000 € brutto pro Monat

Wieder mit dem LohnTastik‑Rechner (Baden‑Württemberg, 2026):

Kombination 4/4
Partner Netto Steuer
Partner A (Klasse 4) 2.605,50 € 524,50 €
Partner B (Klasse 4) 1.485,36 € 88,16 €
Summe / Monat 4.090,86 € 612,66 €
Kombination 3/5
Partner Netto Steuer
Partner A (Klasse 3) 2.928,17 € 201,83 €
Partner B (Klasse 5) 1.275,52 € 298,00 €
Summe / Monat 4.203,69 € 499,83 €

Hier verschafft die Kombination 3/5 dem Paar rund 113 € mehr Netto im Monat als 4/4.

  • Der Hauptverdiener (Klasse 3) profitiert von einem größeren Anteil am Grundfreibetrag und einem niedrigeren Lohnsteuerabzug.
  • Der Partner in Klasse 5 sieht ein deutlich niedrigeres Netto, weil dort kaum Freibetrag wirkt und der Grenzsteuersatz hoch ist.

Ist 3/5 also „geschenktes Geld“?

Nein. In der Jahressteuererklärung wird Ihre Steuer immer auf das gemeinsame Einkommen berechnet – unabhängig davon, ob 4/4 oder 3/5 eingetragen war. Das Finanzamt vergleicht die tatsächliche Steuerschuld mit der gezahlten Lohnsteuer und zahlt zu viel einbehaltene Steuer zurück oder fordert eine Nachzahlung.

In der Praxis bedeutet das:

  • 3/5 führt oft zu mehr Netto im laufenden Jahr, aber zu geringeren Erstattungen oder höheren Nachzahlungen.
  • 4/4 bedeutet häufig etwas weniger Netto während des Jahres, dafür aber mehr Erstattungspotenzial.

Bildlich erklärt: Wie 3/5 den Freibetrag „verbiegt“

Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass ein Mindesteinkommen steuerfrei bleibt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren rechnet das Gesetz im Ergebnis mit dem doppelten Freibetrag der Einzelperson.

Die Steuerklassen sind nur unterschiedliche Methoden, dies monatlich über die Lohnabrechnung abzubilden:

  • Bei 4/4 verhält sich jede Abrechnung so, als gäbe es einen Freibetrag pro Person.
  • Bei 3/5 sieht die Abrechnung in Klasse 3 fast so aus, als würden beide Freibeträge dort gebündelt, während in Klasse 5 so gut wie kein Freibetrag mehr ankommt.

Stellen Sie sich Ihre monatliche Steuer wie zwei Balken vor:

  • 4/4 → zwei mittelhohe Balken: beide Partner werden moderat besteuert.
  • 3/5 → ein kurzer Balken (Klasse 3) und ein sehr hoher Balken (Klasse 5).

Entscheidend ist die Fläche beider Balken zusammen – das ist die Steuerlast in der Jahreserklärung. Der Grundfreibetrag ist in beiden Fällen da; 3/5 bündelt den Entlastungseffekt nur stärker auf der Abrechnung des Hauptverdieners.


Wann ist 4/4 meistens die bessere Wahl?

Oft fahren Sie mit 4/4 besser, wenn:

  • Ihre Bruttogehälter ähnlich hoch sind (Faustregel: innerhalb von ca. 10–15 %).
  • Sie faire, planbare Nettogehälter für beide Partner möchten.
  • Sie möchten, dass die monatliche Lohnsteuer nahe an der tatsächlichen Jahressteuer liegt, damit die Steuererklärung keine böse Nachzahlung bringt.

4/4 (oder 4/4 mit Faktorverfahren) wird zudem häufig empfohlen, wenn:

  • ein Partner in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld erwartet. Diese werden oft aus dem Nettoeinkommen berechnet – eine extreme 3/5‑Verteilung kann die künftigen Leistungen des Partners in Klasse 5 spürbar verschlechtern.

Wann kann 3/5 sinnvoll sein?

Die Kombination 3/5 kann sich lohnen, wenn:

  • ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (z.B. das Doppelte oder mehr),
  • Sie höheres Netto auf der Abrechnung des Hauptverdieners brauchen, um hohe Mieten, Kredite oder Betreuungskosten zu stemmen,
  • Sie damit leben können, dass die Steuererklärung wenig Erstattung oder eine Nachzahlung bringt.

Typisches Muster:

  • Partner A: Vollzeit, hohes Gehalt.
  • Partner B: Teilzeit, Minijob oder deutlich niedrigeres Einkommen.

In solchen Fällen kann 3/5 die Liquidität im laufenden Jahr verbessern, ändert aber nichts an der Gesamtsteuerlast des Paares – das Finanzamt rechnet am Ende immer mit dem gemeinsamen Jahreseinkommen.


Die Steuererklärung: die große Jahreskorrektur

Unabhängig davon, ob Sie 4/4 oder 3/5 wählen, gilt immer:

  • Die Lohnsteuer auf der Abrechnung ist nur eine Vorauszahlung.
  • Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung.

Wenn im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde (bei 3/5 gar nicht so selten), bekommen Sie die Differenz als Steuererstattung zurück. Wurde zu wenig einbehalten (z.B. wegen Boni, Nebeneinkünften oder bestimmten Leistungen), kann eine Nachzahlung fällig werden.

Darum sollten Sie auf 3/5 nur bewusst und geplant wechseln:

  • 3/5 kann die monatliche Liquidität erhöhen,
  • aber die Steuererklärung macht am Ende die Endabrechnung.

Schnellcheck: Ihre eigenen Zahlen

Sie können diese Muster leicht mit Ihren eigenen Gehältern nachrechnen – mit dem LohnTastik Brutto‑Netto‑Rechner. Geben Sie für jeden Partner das monatliche Bruttogehalt ein und vergleichen Sie die Summen für 4/4 und 3/5. Wählen Sie die Variante, die am besten zu Ihren Liquiditätsbedürfnissen und Fairness‑Vorstellungen passt – die Steuererklärung sorgt später für den Ausgleich.


Zusammenfassung: 4/4 vs. 3/5 auf einen Blick

  • 4/4 ist meist sinnvoll, wenn Ihre Einkommen ähnlich hoch sind und Sie ausgewogene Nettogehälter sowie kleine Korrekturen in der Steuererklärung möchten.
  • 3/5 kann das Monatsnetto des Hauptverdieners erhöhen, wenn die Einkommen stark auseinandergehen, führt aber oft zu geringeren Erstattungen oder höheren Nachzahlungen.
  • Der Grundfreibetrag gilt in beiden Fällen – 3/5 verschiebt seine Wirkung nur stärker auf die Abrechnung der Steuerklasse 3.
  • Egal wofür Sie sich entscheiden: Die Jahressteuererklärung ist das eigentliche Finale – hier holen Sie sich zu viel gezahlte Steuer zurück oder zahlen eventuelle Restbeträge nach.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wenn Ihre Situation komplexer ist (Selbstständigkeit, mehrere Jobs, Leistungen), sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, um eine maßgeschneiderte Empfehlung zu bekommen. Wenn Sie die Erklärung selbst machen möchten, kann ein geführtes Tool (z.B. Smartsteuer) helfen, typische Eingabefehler zu vermeiden.