Wissen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt in Deutschland nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt? Wenn nicht, sind Sie nicht allein. Es kann schwierig sein, Ihr Nettogehalt abzuschätzen, denn die Berechnung ist kompliziert.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels, wie Sie Ihr Nettogehalt ermitteln können. Am Ende werden Sie in der Lage sein, Ihr Nettogehalt selbst zu berechnen. Sie können Ihre Ergebnisse auch mit unserem praktischen Brutto-Netto-Rechner überprüfen.
Betrachten wir unsere hypothetische Person:
Da diese Person im Laufe des Jahres keine Freibeträge oder zusätzliche Einkünfte erhält, ist ihre steuerliche Situation relativ unkompliziert.
In Deutschland müssen alle Vollzeitbeschäftigten Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Sozialbeiträge werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge wird sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber auf der Grundlage des Bruttogehalts festgelegt. Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers wird vom Bruttolohn abgezogen, während der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers ein Aufschlag auf den Bruttolohn ist.
In unserem Fall sind die folgenden Sätze anwendbar:
Description | Satz | Summe |
---|---|---|
Bruttogehalt | - | 48.000,00 € |
Rentenversicherung | 9,30% |
9,30 x 48000/100 =
-4.464,00 € |
Arbeitslosenversicherung | 1,30% |
1,30 x 4000 / 100 =
-624,00 € |
Krankenversicherung + Zuschlag | 7,30% + 0,8% |
7,80 x 48000/100 =
-€3.888,00 |
Pflegeversicherung | 1,525% + 0,35% |
1.875 x 48000 / 100 =
-900,00 € |
Einkommen nach Sozialabgaben | - | 38.124,00 € |
Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt von 48.000,00 € verbleiben 38.124,00 €.
Bevor wir die Einkommensteuer berechnen können, müssen wir das zu versteuernde Einkommen ermitteln, also den Betrag, der sich nach Abzug der Freibeträge vom Bruttogehalt ergibt. Auf der Grundlage von § 39b des Einkommensteuergesetzes (EStG) können in unserem Fall folgende Beträge abgezogen werden:
Description | Satz | Summe |
---|---|---|
Bruttogehalt | - | €48.000,00 |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | -€36,00 | |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | -€1.200,00 | |
Rentenversicherung | 9,30% |
9,30 x 48000 / 100 =
-€4.464,00 |
Krankenversicherung + Zuschlag | 7,00% + 0,8% |
7,80 x 48000 / 100 =
-€3.744,00 |
Pflegeversicherung | 1,525% + 0,35% |
1,875 x 48000 / 100 =
-€900,00 |
Steuerpflichtiges Einkommen | - | €37.656,00 |
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und unterliegt daher der Höchstgrenze von 1.900,00 € § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und 4 . Der Betrag der Krankenversicherung, des Krankenversicherungszuschlags und der Pflegeversicherung liegt bereits über dem Pauschalbetrag von 1.900,00 €, so dass die Arbeitslosenversicherung das zu versteuernde Einkommen nicht beeinflusst.
Ab dem Jahr 2023 beträgt der Beitragssatz des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung 7,30 %. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld hat, nur 96 % des Krankenversicherungsbeitrags ermäßigt werden. Dies führt zu 7,00 % (=96 x 7,30 / 100) statt 7,30 %.
Nach Abzug aller nicht steuerpflichtigen Beträge vom Bruttogehalt von 48.000,00 € verbleibt ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 37.656,00 €.
Da wir nun das zu versteuernde Jahreseinkommen kennen, können wir § 32a aus dem Einkommensteuergesetz verwenden, um zunächst die Tarifzone zu bestimmen und dann die jährliche Einkommensteuer zu berechnen.
In unserem Beispiel fällt das zu versteuernde Jahreseinkommen von 37.656,00 € für das Jahr 2023 in die 3. Tarifzone. In dieser Tarifzone steigt der Steuersatz schrittweise von 23,97 % auf 42 %, und die Einkommensteuer kann wie folgt berechnet werden
ESt = (192,59 * z + 2397) * z + 966,53
wo
z = (Steuerpflichtiges_Einkommen - 15999) / 10000
Nachdem wir 37.656,00 € in die Gleichung eingesetzt haben, ergibt sich eine jährliche Einkommensteuer von 7.061,00 €. Sie können unseren Gehaltsrechner verwenden, um das Ergebnis für das Bruttojahresgehalt von 48.000 € zu überprüfen.
Nachdem wir die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen haben, müssen wir von den 38.124,00 € noch die Kirchensteuer und die Einkommensteuer abziehen.
Zuvor haben wir die jährliche Einkommensteuer ermittelt, die 7.061,00 € beträgt, jetzt müssen wir nur noch die Kirchensteuer berechnen, die 8 % der Einkommensteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt.
Description | Satz | Summe |
---|---|---|
Einkommen nach Sozialabgaben | - | 38.124,00 € |
Einkommensteuer | -7.061,00 € | |
Kirchensteuer | 8% |
8 x 7061 / 100 =
-564,88 € |
Jahresnettogehalt | - | 30.498,12 € |
Ein Jahresbruttogehalt von 48.000,00 € würde zu einem Jahresnettogehalt von 30.498,12 € führen. Wenn Sie die gleiche Option in unserem Einkommensteuerrechner wählen, sollten Sie bei einem Jahresbruttogehalt von 48.000 € zum gleichen Ergebnis kommen.
Die Berechnung Ihres Nettogehalts in Deutschland mag kompliziert erscheinen, aber mit ein wenig Anleitung können Sie es selbst ermitteln. Wenn Sie vom Bruttolohn alle nicht steuerpflichtigen Beträge abziehen, können Sie das zu versteuernde Einkommen ermitteln, aus dem Sie dann die Einkommensteuer je nach Tarifzone berechnen. Wenn Sie schließlich die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abziehen, erhalten Sie Ihr Nettogehalt. Beachten Sie, dass diese Berechnungen je nach Ihrer spezifischen Situation variieren können, und es ist immer ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.