Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Grenzwerte für die Einkommensteuer. Die wichtigsten Änderungen sind:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angehoben:
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt den Höchstbetrag des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens dar, das darüber hinausgehende Einkommen ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung steigt ebenfalls an:
Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2025 von 12,41 € auf 12,81 € pro Stunde erhöht.
Diese Änderung betrifft alle Arbeitnehmer, auch Teilzeitbeschäftigte. Für Minijobber steigt die monatliche Verdienstgrenze von 538 € auf 556 € , was 6.672 € jährlich entspricht.
Die Stromzuschläge werden 2025 um ca. 1,3 Cent pro kWh auf insgesamt 3,15 Cent pro kWh steigen.
Diese Anpassung zielt darauf ab, die Kosten für den Ausbau der Netze für erneuerbare Energien gerechter auf das ganze Land zu verteilen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 30 € pro Monat erhöht, um den steigenden Lebenshaltungskosten und Mieten Rechnung zu tragen. Dies entspricht einer Erhöhung von 15% .
Die Regierung plant eine Erhöhung des Kindergeldes um 5 € pro Kind ab dem 1. Januar 2025, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments.
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls um 60 € jährlich erhöht.
Ab 2025 wird die Europäische Union vorschreiben, dass alle Smartphones, Tablets und andere kleine elektronische Geräte einen USB-C -Ladeanschluss haben müssen.
Es wird erwartet, dass diese Änderung zu einer Verringerung des Elektronikmülls führen wird, da in der EU jährlich etwa 11.000 Tonnen ungenutzte Ladegeräte weggeworfen werden.
Diese Änderungen spiegeln die Bemühungen Deutschlands wider, sich an die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Jahr 2025 anzupassen. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und von den neuen Regelungen zu profitieren.