Mietvertrag Wohnung kündigen: So geht's
Die Kündigung des Mietvertrags muss in Deutschland immer schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht ist nicht gültig. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag genannten Personen unterschrieben werden.
Wichtige Regeln
- Kündigungsfrist: Für Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist meist 3 Monate zum Monatsende. Das Schreiben muss bis zum 3. Werktag des ersten Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.
- Unterschriften: Alle Hauptmieter müssen unterschreiben.
- Zustellung: Am besten per "Einwurfeinschreiben" oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
Nutzen Sie das Formular unten, um Ihr Kündigungsschreiben zu erstellen. Die Vorschau aktualisiert sich automatisch.
Kündigungsschreiben Generator
Vertragsdaten
Vorschau
Sie können jetzt auch ein vollständiges Wohnungsübergabeprotokoll am Ende dieser Seite erstellen, um den Zustand Ihrer Wohnung bei der Übergabe zu dokumentieren.
Ausführlicher Ratgeber: Fristen & Tipps
1. Kündigungsfristen
Als Mieter haben Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange Sie dort gewohnt haben.
- Berechnet zum Monatsende.
- Das Schreiben muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat zur Kündigungsfrist zählt.
- Beispiel: Um zum 30. April zu kündigen, muss der Vermieter das Schreiben bis ca. 3. Februar erhalten.
2. Zustellungsnachweis
Verschicken Sie Ihre Kündigung immer per Einwurfeinschreiben oder übergeben Sie sie persönlich und lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie unterschreiben. Dies ist Ihr einziger Beweis, falls der Vermieter behauptet, er habe sie nie erhalten.
3. Nachmieter
Sie können in der Regel nicht einfach früher ausziehen, indem Sie einen Nachmieter stellen, es sei denn, Ihr Vertrag sieht dies ausdrücklich vor oder der Vermieter stimmt freiwillig zu.
4. Schönheitsreparaturen
- Vertrag prüfen: Viele ältere Klauseln, die Sie zur Renovierung verpflichten (Streichen von Wänden/Rahmen), sind nach heutiger Rechtsprechung ungültig.
- Wenn Ihre Wohnung beim Einzug unrenoviert war, müssen Sie beim Auszug in der Regel nicht renovieren.
- Tipp: Streichen Sie nicht voreilig alles weiß. Prüfen Sie erst, ob Ihre Renovierungsklausel überhaupt gültig ist.
5. Kautionsrückzahlung
- Vermieter sind nicht verpflichtet, die Kaution sofort bei der Übergabe zurückzuzahlen.
- Üblicher Zeitraum: 3-6 Monate gelten als "angemessen", um versteckte Mängel zu prüfen.
- Puffer für Nebenkosten: Sie können einen Teil der Kaution (z. B. 20 %) bis zu 12 Monate einbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung erstellt ist.
- Zinsen: Der Vermieter muss Ihnen die auf dem Kautionskonto angefallenen Zinsen auszahlen.
Im Idealfall verläuft die Übergabe reibungslos. Behält der Vermieter jedoch die Kaution ein, weil er behauptet, Sie hätten Schäden verursacht (z.B. Kratzer im Parkett oder kaputte Fliesen), ist eine Privathaftpflichtversicherung genau dafür da: Sie deckt versehentliche Mietsachschäden ab und wehrt unberechtigte Forderungen ab (z.B. AXA). Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten (z.B. KS/AUXILIA).
6. Wohnungsübergabeprotokoll
- Wichtig: Machen Sie bei der Schlüsselrückgabe immer einen formellen Übergabetermin.
- Dokumentieren: Notieren Sie alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) und die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel genau in diesem Moment.
- Schäden: Unterschreiben Sie nur für Schäden, die Sie tatsächlich verursacht haben. Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie "unter Vorbehalt" oder verweigern Sie die Unterschrift für diesen speziellen Teil.
- Fotos: Machen Sie Fotos von jedem Raum, einschließlich Wänden und Böden, um den Zustand später beweisen zu können.
Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir eine professionelle Wohnungsübergabeprotokoll-Vorlage erstellt, die zu den oben eingegebenen Daten passt. Sie können sie direkt hier erstellen und drucken:
7. Wohngemeinschaften (WG)
- Alle müssen unterschreiben: Wenn mehrere Personen als Hauptmieter eingetragen sind, müssen alle das Kündigungsschreiben unterschreiben. Eine Person kann den Vertrag nicht allein kündigen.
- Auszug: Wenn eine Person ausziehen möchte, die anderen aber bleiben, benötigen Sie in der Regel einen "Aufhebungsvertrag" mit dem Vermieter, oder alle müssen kündigen und einen neuen Vertrag unterschreiben.
8. Sonderkündigungsrecht
Sie können in bestimmten Fällen mit einer kürzeren Frist kündigen:
- Mieterhöhung: Sie können zum Ende des 2. Monats nach Erhalt der Erhöhungserklärung kündigen (z.B. Erhalt der Erhöhung im März -> Kündigung bis 31. Mai -> Auszug 30. Juni).
- Modernisierung: Ähnliche Rechte gelten, wenn der Vermieter größere Modernisierungsarbeiten ankündigt.
- Tod: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 1 Monat.
9. Sozialklausel (Härtefallregelung)
- Sie können einer Kündigung (auch wenn sie gültig ist) widersprechen, wenn der Auszug eine "unzumutbare Härte" bedeuten würde (§ 574 BGB).
- Beispiele: Fortgeschrittene Schwangerschaft, schwere Krankheit, hohes Alter oder drohende Obdachlosigkeit.
- Herausforderung: Sie müssen form- und fristgerecht Widerspruch einlegen.
10. Zustellungsnachweis (Bonus-Tipp)
- Bote: Für 100%ige Sicherheit nutzen Sie einen Boten oder einen Freund (als Zeugen), der den Brief in den Briefkasten des Vermieters wirft und ein Protokoll unterschreibt, was im Umschlag war.
- Einwurfeinschreiben ist in der Regel ausreichend, aber ein Zeuge ist für Gerichtsverfahren sicherer.
Hinweis/Haftungsausschluss: Dieses Tool dient nur zu Demonstrationszwecken. Die Dokumente sind nicht rechtlich bindend. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt.
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