Bürgergeld Auszahlung 2026: Wann erhalten Arbeitssuchende ihr Geld? Alle Regelsätze & Termine

Bürgergeld Auszahlung 2026: Wann erhalten Arbeitssuchende ihr Geld? Alle Regelsätze & Termine

Last updated: 2026-02-03

Einleitung

Das Jahr 2026 bringt für Bürgergeld-Empfänger wichtige Termine und geplante Änderungen. Während die Regelsätze stabil bleiben, stehen ab Juli 2026 umfassende Reformen an. In diesem Artikel finden Sie alle Auszahlungstermine, aktuellen Beträge und Details zur geplanten "Neuen Grundsicherung" auf einen Blick.


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Wissenswertes zum Bürgergeld: Fragen und Antworten

Das Bürgergeld-Gesetz bildet seit Anfang 2023 die Grundlage der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Doch was verbirgt sich genau hinter dieser Leistung? Wer hat Anspruch darauf und wie hoch fallen die monatlichen Zahlungen aus? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.

Hinter dem Bürgergeld steckt mehr als nur eine Zahlung

Hinter dem Bürgergeld steckt eine staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Es dient dazu, das menschenwürdige Existenzminimum für jene zu gewährleisten, die ihren Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können. Ursachen für Hilfebedürftigkeit können vielfältig sein – vom Arbeitsplatzverlust über Geschäftsschließungen bis hin zu gesundheitlichen Einschränkungen. Gerade Krisenzeiten haben verdeutlicht, wie schnell man unverschuldet auf Unterstützung angewiesen sein kann.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Einen Anspruch auf Bürgergeld (ab Mitte 2026 voraussichtlich „Neue Grundsicherung“) haben Personen, die folgende vier Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden täglich arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern (auch nicht durch andere Leistungen wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld I).
  • Altersgrenze: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Regelaltersgrenze für die Rente noch nicht erreicht.
  • Wohnsitz: Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Nicht erwerbsfähige Personen (z. B. aufgrund von Krankheit oder Alter) können stattdessen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter haben, wenn sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Antragstellung leicht gemacht

Um Leistungen zu beziehen, ist ein Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich. Dies ist heutzutage bequem auf digitalem Weg möglich. Das Jobcenter prüft den individuellen Bedarf und zahlt monatlich eine Pauschale aus. Darüber hinaus unterstützen die Behörden bei der Arbeitssuche und fördern Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sowie Weiterbildungen.


Auszahlungstermine 2026: Wann kommt das Geld?

Wie gewohnt wird das Bürgergeld stets im Voraus für den jeweils kommenden Monat angewiesen. Das Ziel: Der Betrag soll spätestens am ersten Werktag des neuen Monats auf Ihrem Konto verfügbar sein. In der Praxis bedeutet dies, dass die Überweisung meist am letzten Bankarbeitstag des Vormonats erfolgt.

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Auszahlungskalender 2026

Monat (Leistungszeitraum) Auszahlungstag (Gutschrift ca.)

Wie hoch ist der Regelsatz?

Um die Existenzsicherung auch bei steigenden Preisen zu gewährleisten, wurde die Berechnungsmethode für die Regelbedarfe zum Start des Bürgergeldes angepasst. Seit 2023 fließen neben der Lohnentwicklung auch die aktuelle Inflation stärker in die Berechnung ein.

Dies führte zu deutlichen Erhöhungen in den Jahren 2023 und 2024. Für das Jahr 2025 und auch 2026 bleiben die Sätze aufgrund der gesunkenen Inflation jedoch stabil ("Nullrunde").

Entwicklung der Regelbedarfe (2023–2026)

Hier sehen Sie die Entwicklung der monatlichen Auszahlungsbeträge im Überblick:

Bedarfsgruppe seit 1.1.2023 seit 1.1.2024 seit 1.1.2025 (+2026)
Alleinstehende / Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 € (+53 €) 563 € (+61 €) 563 € (+/-0)
Paare je Partner
(Regelbedarfsstufe 2)
451 € (+47 €) 506 € (+55 €) 506 € (+/-0)
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € (+42 €) 451 € (+49 €) 451 € (+/-0)
Jugendliche (14-17 Jahre)
(Regelbedarfsstufe 4)
420 € (+44 €) 471 € (+51 €) 471 € (+/-0)
Kinder (6-13 Jahre)
(Regelbedarfsstufe 5)
348 € (+37 €) 390 € (+42 €) 390 € (+/-0)
Kinder (0-5 Jahre)
(Regelbedarfsstufe 6)
318 € (+33 €) 357 € (+39 €) 357 € (+/-0)

Hinweis: Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich oft einen Kindersofortzuschlag von 20 € monatlich.

Rechenbeispiele: So viel erhalten Familien

Ja, die Beträge für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden addiert. Das bedeutet, dass eine Familie die Regelsätze für die Eltern plus die Regelsätze für jedes einzelne Kind erhält. Allerdings wird das Kindergeld (voraussichtlich 259 € pro Kind ab 2026) als Einkommen vollständig angerechnet und abgezogen. Das Jobcenter zahlt also die Differenz, um das Existenzminimum zu sichern.

Hier zwei Beispiele zur Verdeutlichung:

Beispiel 1: Alleinerziehend mit 2 Kindern (16 und 8 Jahre)

  • Alleinerziehende Person (Stufe 1): 563 €
  • Kind 1 (16 Jahre, Stufe 4): 471 €
  • Kind 2 (8 Jahre, Stufe 5): 390 €
  • Summe der Regelbedarfe: 1.424 €
  • Dazu kommen: Miete, Heizkosten und Mehrbedarf für Alleinerziehende.
  • Abgezogen wird: Das Kindergeld für beide Kinder (voraussichtlich 2 x 259 € = 518 €).
  • Auszahlung vom Jobcenter: 1.424 € - 518 € = 906 € (+ Miete/Heizung).

Beispiel 2: Paar mit 4 Kindern (16, 12, 8 und 4 Jahre)

  • Elternteil 1 (Stufe 2): 506 €
  • Elternteil 2 (Stufe 2): 506 €
  • Kind 1 (16 Jahre, Stufe 4): 471 €
  • Kind 2 (12 Jahre, Stufe 5): 390 €
  • Kind 3 (8 Jahre, Stufe 5): 390 €
  • Kind 4 (4 Jahre, Stufe 6): 357 €
  • Summe der Regelbedarfe: 2.620 €
  • Abgezogen wird: Das Kindergeld für vier Kinder (voraussichtlich 4 x 259 € = 1.036 €).
  • Auszahlung vom Jobcenter: 2.620 € - 1.036 € = 1.584 € (+ Miete/Heizung).
Bürgergeld Rechner: Wie viel erhalten Sie 2026?
Möchten Sie genau wissen, welchen Betrag Sie basierend auf Ihrer persönlichen Situation, Miete und Einkommen erhalten? Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner: Bürgergeld Rechner 2026

Was gilt, wenn Eltern arbeiten?

Erzielen Sie eigenes Einkommen (z.B. Lohn aus Arbeit), verringert sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld, da Sie weniger "hilfebedürftig" sind. Ihr Nettoeinkommen wird auf den Bedarf angerechnet.

Damit sich Arbeit aber immer lohnt, gibt es Freibeträge. Einen Teil Ihres Einkommens dürfen Sie behalten, er wird nicht abgezogen. Das bedeutet:

  • Eine Familie mit Arbeitseinkommen hat am Ende des Monats immer mehr Geld zur Verfügung als eine Familie, die nur Bürgergeld bezieht.

Wann fällt das Bürgergeld weg? Sobald Ihr eigenes Einkommen (plus Kindergeld/Wohngeld) so hoch ist, dass es Ihren gesamten Bedarf (Regelsatz + Miete + Heizung) deckt, endet der Anspruch. Diese Grenze nennt man Transferentzugsgrenze. Ab diesem Punkt können Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig selbst bestreiten und sind nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen.

Regelungen zu Vermögen und Wohnkosten (Aktuell)

Mit der Einführung des Bürgergeldes gelten großzügigere Regeln für Ersparnisse. Im ersten Jahr des Bezugs (die sogenannte Karenzzeit) bleibt Vermögen bis zu 40.000 € unangetastet. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 €.

Besonders wichtig ist der Wohnkosten-Schutz: Auch die Wohnkosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe übernommen. Lediglich bei den Heizkosten wird auf Angemessenheit geachtet, um Energieverschwendung zu vermeiden. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Menschen in einer ohnehin schwierigen Umbruchphase ihre Wohnung verlieren oder Ersparnisse sofort aufbrauchen müssen. So bleibt der Kopf frei für die Jobsuche.

Mehr vom Zuverdienst behalten

Wer arbeitet, soll davon profitieren. Seit Juli 2023 gelten verbesserte Freibeträge: Bei einem Einkommen im Bereich von 520 bis 1.000 € dürfen nun 30 Prozent (statt früher 20 Prozent) behalten werden. Das sind bis zu 90 € mehr im Portemonnaie.

Für junge Menschen (Schüler, Studierende, Azubis) gelten ebenfalls Verbesserungen: Einkommen aus Jobs ist bis zur Minijob-Grenze (aktuell 538 €, ehemals 520 €) anrechnungsfrei. Ferienjobs bleiben sogar komplett unberücksichtigt.

Förderung von Weiterbildung

Der Grundsatz lautet „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Wer einen Berufsabschluss nachholen möchte, wird dabei intensiv unterstützt. Eine Umschulung wird nun auch für drei Jahre (statt nur zwei) gefördert, wenn dies für den Abschluss notwendig ist.

Wer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt, erhält zusätzlich zum Regelsatz ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 €.

Kooperation statt Konfrontation

Der Eingliederungsprozess basiert auf einem gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan. Dieser ersetzt die alte, oft starre Eingliederungsvereinbarung. Der Plan wird in verständlicher Sprache verfasst und soll als „Roter Faden“ für den Weg zurück in Arbeit dienen. Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Sollte es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten über den Plan kommen, gibt es einen Schlichtungsmechanismus, um Konflikte zu lösen.

Mitwirkungspflichten und Sanktionen

Trotz des kooperativen Ansatzes gibt es Mitwirkungspflichten. Wer Termine versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen:

  • Terminversäumnis: 10 % Kürzung des Regelbedarfs für einen Monat.
  • Erste Pflichtverletzung (z.B. Jobablehnung): 10 % Kürzung für einen Monat.
  • Zweite Pflichtverletzung: 20 % Kürzung für zwei Monate.
  • Dritte Pflichtverletzung: 30 % Kürzung für drei Monate.

Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht gekürzt.

Eine Verschärfung gibt es seit März 2024 für sogenannte „Totalverweigerer“: Wer die Arbeitsaufnahme beharrlich ohne Grund verweigert, kann für bis zu zwei Monate den Regelsatz komplett gestrichen bekommen (Miete wird weiter gezahlt).


Geplante Reform ab Juli 2026: Bürgergeld wird zur "Neuen Grundsicherung"

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Bürgergeld grundlegend umgestalten soll. Ziel ist es, Menschen schneller in Arbeit zu bringen ("Vermittlungsvorrang") und die Akzeptanz des Sozialstaats durch verbindlichere Regeln zu stärken. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, muss aber noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

Neuer Name: "Grundsicherungsgeld"

Der Begriff "Bürgergeld" soll gestrichen werden. Die Leistung heißt künftig voraussichtlich "Neue Grundsicherung" oder "Grundsicherungsgeld".

Strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer Termine versäumt oder Mitwirkungspflichten verletzt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen:

  • Maßnahmen-Abbruch: Wer eine Weiterbildung oder Maßnahme grundlos abbricht, riskiert eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent für drei Monate.
  • Meldeversäumnisse: Beim ersten verpassten Termin passiert noch nichts. Ab dem zweiten Termin soll der Regelsatz jedoch direkt um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.
  • Totalverweigerung: Wer die Arbeitsaufnahme beharrlich verweigert, kann den Regelsatz für bis zu zwei Monate komplett verlieren (Kosten der Unterkunft werden weiter übernommen).

Änderungen für Eltern und Vermögen

  • Eltern: Bisher mussten Eltern erst arbeiten gehen, wenn ihr Kind 3 Jahre alt war. Diese Grenze soll auf 1 Jahr gesenkt werden, sofern ein Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Vermögen: Die einjährige "Karenzzeit", in der Vermögen geschützt war, soll entfallen. Stattdessen sollen Freibeträge gelten, die sich am Lebensalter orientieren.

Deckelung der Wohnkosten

Auch bei den Wohnkosten gibt es Verschärfungen. In der (bisherigen) Karenzzeit wurden die tatsächlichen Kosten oft voll übernommen. Künftig soll hier ein Deckel gelten:

  • Die Übernahme ist auf das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze beschränkt.
  • Was bedeutet das? Die "angemessene Miete" richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel und der Haushaltsgröße. Liegt der ortsübliche Richtwert z.B. bei 500 €, werden maximal 750 € (1,5-fach) übernommen. Alles darüber hinaus müssen Leistungsbezieher selbst tragen.